Häufige Risiken im Datenschutz erkennen
Wenn Verstöße gegen den Datenschutz vorliegen, kann das empfindliche Bußgelder für Unternehmen und Organisationen mit sich bringen. Darüber hinaus gibt es aber auch die Möglichkeit für den Betroffenen unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Daher ist es wichtig, dass Verantwortliche den Datenschutz und seine Vorgaben umsetzen und regelmäßig überprüfen.
Wann liegt ein Verstoß gegen die DS-GVO vor?
Der Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Datenverarbeitung, um die Privatsphäre und die persönlichen Daten der Menschen zu schützen. Datenschutzverstöße treten auf, wenn personenbezogene Daten von einer Organisation nicht ordnungsgemäß behandelt werden. Diese Verstöße können schwerwiegende Konsequenzen haben.
Ein Datenschutzverstoß bezieht sich auf jede Verletzung der Datenschutzgesetze oder -vorschriften, sei es versehentlich oder absichtlich. Zu den häufigsten Datenschutzverstößen gehören Verletzungen der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten. Dies kann zum Beispiel bedeuten, dass personenbezogene Daten unbefugt offengelegt, geändert oder gelöscht werden. Bußgelder sind eine Sanktionsmöglichkeit bei Datenschutzverstößen.
Wenn bekannt wird, dass eine Organisation nicht in der Lage ist, die Privatsphäre und die Daten ihrer Kunden zu schützen, kann dies das Vertrauen und die Loyalität der Kunden beeinträchtigen. Dies kann zu Kundenverlusten und einem erheblichen finanziellen Schaden führen.
BLOG-TIPP: DS-GVO: BUSSGELD WEGEN VERALTETER SOFTWARE IM ONLINE-SHOP
Wie hoch können Bußgelder ausfallen nach DS-GVO?
Die Datenschutzbehörde eines Landes hat die Befugnis, Bußgelder gegen Unternehmen zu verhängen, die gegen die Datenschutzgesetze verstoßen haben. Die Höhe der Bußgelder hängt von der Schwere des Verstoßes ab und kann erheblich sein. Datenschutzverstöße können auch erhebliche Auswirkungen auf das Image und den Ruf einer Organisation haben.
Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes entstehen – dabei kommt es darauf an, was höher ist.
BLOG-TIPP: DS-GVO UND BDSG: BUSSGELDER IM DATENSCHUTZ
Schadensersatzansprüche nach DS-GVO
Nach Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist der Verantwortliche verpflichtet, dem Betroffenen einen Schadensersatz zu zahlen, wenn dieser durch den Datenschutzverstoß einen Schaden erlitten hat. Wenn eine Organisation gegen den Datenschutz verstößt und dadurch einem anderen Schaden zufügt, kann der Geschädigte also Schadensersatz fordern. Die Höhe des Schadensersatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Grad des Verschuldens, dem Umfang des Schadens und dem finanziellen Verlust, den der Geschädigte erlitten hat.
Fallgruppen Schadensersatz Datenschutz
Man kann durch die bisher bearbeiteten Fälle von Schadensersatz im Datenschutz, die durch Gerichte verhandelt wurden, unterschiedliche Fallgruppen der Verstöße festlegen, dazu gehören zum Beispiel:
- Verstoß gegen die Auskunftspflichten (auch Verspätungen)
- nicht befugte Werbung per E-Mail
- Datenabflüsse die nicht zulässig sind
- unzulässige Weitergabe von Daten
- Datenverarbeitung oder Datenweitergabe die nicht zulässig ist
- nicht zulässige Offenlegung von Daten der Beschäftigten
Wie hoch der Schadensersatz dabei ausfällt, hat auch mit der Art der personenbezogenen Daten zu tun. Sind zum Beispiel Gesundheitsdaten betroffen, so handelt es sich um personenbezogene Daten der besonderen Kategorie, welche besonders schützenswert sind.
BLOG-TIPP: PERSONENBEZOGENE DATEN BESONDERER KATEGORIEN IM DATENSCHUTZ
Verstöße gegen die DS-GVO vermeiden
Datenschutzverstöße können also sowohl Bußgelder als auch Schadensersatzansprüche mit sich bringen. Daher ist es wichtig, dass der Datenschutz in Unternehmen und Organisationen in einem angemessenen Maße umgesetzt wird.
Dazu gehört, dass alle notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden und eine regelmäßige Überprüfung sowie Aktualisierung dieser durchgeführt wird.
Mitarbeiter schulen
Wichtig im Umgang mit personenbezogenen Daten ist auch der Umgang der Mitarbeiter mit diesen. Daher ist es unerlässlich, dass Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen, ausreichend im Datenschutz zu schulen.
BLOG-TIPP: MITARBEITERSCHULUNGEN ALS NOTWENDIGE MASSNAHMEN IM DATENSCHUTZ
Regelmäßiges Update im Datenschutz durchführen
Der Datenschutz muss immer wieder neu überprüft und aktualisiert werden. Ein externer Datenschutzbeauftragter könnte dabei helfen, ein regelmäßiges Update im Datenschutz zu unterstützen. Dazu kann auch ein regelmäßig durchgeführtes Datenschutz-Audit beitragen.
BLOG-TIPP: WAS IST EIN DATENSCHUTZ-AUDIT UND WER BRAUCHT ES?
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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Erstinformation, ersetzt keine fachliche und individuelle Beratung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie den Datenschutz ausreichend umsetzen, dann lassen Sie sich von uns professionell beraten.
Dennis Manz ist seit über 20 Jahren selbstständig. Ist in der IT für unterschiedliche Branchen und seit langer Zeit auch im Bereich Buchhaltung und Steuerrecht tätig. Als Gründer und Geschäftsführer der Datenschutzberater.NRW GmbH betreut er zusammen mit seinem Team erfolgreich Unternehmen, Praxen, Steuerberater und unterschiedliche Einrichtungen in Sachen Datenschutz und GoBD-Beratung.