GoBD Beratung Verfahrensdokumentation
Die Finanzverwaltung hat am 28.11.2019 ein neues BMF Schreiben zu dem Thema GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) veröffentlicht.
Bei Nichteinhaltung drohen bis zu 10% zuschätzung durch die Prüfer der Finanzverwaltung.
Wir kennen die Anforderungen an eine Verfahrensdokumentation
Mit uns haben Sie einen Ansprechpartner für Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und GoBD. Unsere Berater für die Verfahrensdokumentation haben als Steuerfachangestellte oder IT Fachkräfte Erfahrungen im Bereich der Anfrorderungen – auch als Unterstützung für Ihren Steuerberater.
GoBD als Teil einer Betriebsprüfung
Die Prüfer der Finanzämter haben die Revisionssicherheit von Warenwirtschaftssystemen und anderen so genannten Vorsystemen, die zeitnahe Aufzeichnung und Verbuchung von Geschäftsvorfällen und das Vorliegen von Verfahrensdokumentationen zu neuen Prüfungsschwerpunkten erklärt. Durch weitere Anforderungen an neue Kassensysteme rücken digitale Aufzeichnungen immer mehr in den Fokus der Finanzverwaltung.
Wir unterstützen bei der Dokumentation
Der Vorteil bei Datenschutzberater.NRW liegt auf der Hand: Wir haben Erfahrungen im Bereich Datenschutz, Dokumentation, EDV und Finanzbuchhaltung.
Ein weiterer Vorteil: Der Aufwand ist auch im Bereich der Verfahrensdokumentation nach EU-DSVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) nutzen kann.
So kann Aufwand gespart werden da viele Prozesse ähnlich sind bzw. der Inhalt der Dokumentation ähnlich ist.