Kompetente DSGVO Beratung für Steuerberater & Insolvenzverwalter – Von den Experten von Datenschutzberater.NRW
Die Datenschutzgrundverordnung gibt gesetzliche Grundlagen, die vorgeben, wie der Datenschutz in Steuerkanzleien umgesetzt werden muss. Dabei spielt die Größe des Betriebes keine Rolle. Jedes Unternehmen, welches personenbezogene Daten verarbeitet, muss diese Vorgaben einhalten.
Sobald Kundendaten personenbezogene Daten beinhalten, greift der Datenschutz auch für Steuerberater und Insolvenzverwalter. In der Regel erfasst ein Steuerberater oder Insolvenzverwalter viele sensible personenbezogene Daten ihrer Mandanten. Deswegen sind Steuerberater zur Verschwiegenheit verpflichtet. Oft Stehen diese Kanzleien an der Speerspitze, wenn es um es um Datenschutz geht, da sie durch viele gesetzliche Anforderungen dazu verpflichtet sind. Jedoch müssen diese arten von Organisationen regelmäßig auf die Einhaltung von den gesetzlichen Anforderungen geprüft werden und ihre Prozesse optimieren. Unter anderem muss in der Datenvereinbarung beschrieben werden, wie die internen Prozesse ablaufen, und wie die Mitarbeiter geschult werden. Der Kunde wird aus Sicht der DS-GVO zum Betroffenen.
Dabei ist die Frage unerheblich ob Steuerberater einen Datenschutzbeauftragten Bennen müssen, die Umsetzung der Pflichten der DSGVO ist auch für die Branche verpflichtend.
Insolvenzverwalter und die Verpflichtung im Rahmen der Insolvenzverwaltung
Als Insolvenzverwalter haben Sie eine besondere rechtliche Stellung im Schuldnerunternehmen und sind insbesondere im Rahmen der Stellung als Insolvenzverwalter für die Abwicklung der Geschäfte zuständig. Dabei gilt auch hier weiterhin die mögliche Verpflichtung einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und die Vorgaben der Datenschutzgesetze einzuhalten. Besonders wichtig wird die bei Unternehmen in denen es eine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gibt. Auch um die Insolvenzmasse zu schützen, kann es sinnvoll sein nicht eingehaltene rechtliche Vorgaben des Schuldners zu korrigieren und zumindest die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Wir von Datenschutzberater.NRW stehen ihnen gerne zur seite als externer Datenschutzbeauftragter – wir bieten für Insolvenzverwalter attraktive Pakte für Ihre Kanzlei und die Schuldnerischen Unternehmen an. Als Steuerberater profitieren Sie von unseren praxisnahen Lösungen und regelmäßigen Audits. Auch für Ihre Mandanten kann eine Zusammenarbeit sinnvoll sein. Zudem bieten wir Steuerberatern Unterstzüung bei der Verfahrensdokumentation nach den GoBD durch geschultes Personal (Steuerfachangestellter, Fachassistent Lohn und Gehalt). Unser Team bietet auch für Insolvenzverwalter Branchen Know-How (Zertifizierter Insolvenzbuchhalter).
Unsere Beratungs- und Dienstleistungskompetenzen
- Erstellung von Konzepten, Prozessen und Abläufen zur rechtssicheren Einhaltung der DS-GVO
- Implementierung, Kontrolle und kontinuierlich Weiterentwicklung von Datenschutzkonzepten
- Schulung und Sensibilisierung von Firmenangehörigen und Mitarbeitern
- Externer Datenschutzbeauftragter
- Planung und Durchführung von Audits
- Ansprechpartner für betroffene Personen und Aufsichtsbehörden
Partner & Zertifikate
Datenschutz bringt Sicherheit
Die Betreuung durch die Datenschutzberater.NRW ist ein echter Mehrwert für Ihre Kanzlei. Wir übernehmen die Verantwortung für Ihre Datensicherheit und entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen ein langfristiges und effizientes Datenschutz-Konzept – zu Ihrer Sicherheit und der Sicherheit Ihrer Kunden!
Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet viele Vorteile
Viele Unternehmen setzen bei der Einhaltung der Datenschutzrichtlinie auf Know-how aus dem eigenen Haus. Doch die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet im Vergleich hierzu verschiedene Vorteile:
- Unsere Datenschutzexperten sind zertifiziert, verfolgen stets die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung und bilden sich kontinuierlich fort – so können interne Ressourcen geschont werden.
- Wir bieten individuelle und maßgeschneiderte Betreuungs- und Beratungsverträge – je nach nötigem Aufwand.
- Bei uns finden Sie immer einen Ansprechpartner – unabhängig von Urlaubszeiten oder Ausfällen durch Krankheit
- Wir bieten Ihnen aus der Erfahrung praxisnahe und Umsetzbare Lösungen
GoBD – ein wichtiges Thema für alle Unternehmen
„Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – kurz: GoBD.
Bereits im November 2019 ist eine aktuelle Neufassung der GoBD veröffentlicht worden, die Vorgaben für den steuerrechtskonformen Ablauf der elektronischen Buchführung enthalten.
Die Experten der Datenschutzberater.NRW unterstützen ihre Mandanten bei der rechtskonformen Umsetzung der GoBD. Dabei ist auch hier die Analyse der Ist-Situation im Unternehmen die Basis für eine kontinuierliche Optimierung der elektronischen Buchführung.
Kümmern Sie sich um Ihre Mandanten- beim Thema Datenschutz können Sie sich auf uns verlassen
Für wen wir tätig sind
Wir bieten Datenschutzberatung für Unternehmen aller Art – auf für Ihre Mandanten.
Datenschutzberater.NRW – Immer schnell bei unseren Kunden
Die Experten von Datenschutzberater.NRW sind immer für Sie da! Entweder per Telefon oder – dank unseres Büros in Köln – auf Wunsch auch schnell persönlich vor Ort!
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Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir freuen uns auf Ihre Anfrage oder vereinbaren Sie direkt einen kostenfreien Beratungstermin!
Besuchen Sie auch den Blog auf unserer Homepage, in dem unsere Datenschutzexperten regelmäßig Antworten auf aktuelle Fragen rund um das Thema Datenschutz geben.