Umsetzung der DS-GVO in NRWLesezeit: 3 Min

Schutz von personenbezogenen Daten Betroffener

Auch in Schulen muss der Datenschutz eingehalten werden. Hier werden an verschiedenen Stellen und in unterschiedlichen Prozessen personenbezogene Daten verarbeitet. Gerade weil unter Umständen auch personenbezogene Daten der besonderen Kategorien (z.B. Gesundheitsdaten) erfasst und verarbeitet werden, stellt der Datenschutz in Schulen eine besondere Herausforderung dar.

BLOG-TIPP: DATENSCHUTZ IN DER PRAXIS – WAS SIND PERSONENBEZOGENE DATEN NACH DS-GVO?

Relevanz des Datenschutzes in Schulen

Damit der Schulbetrieb funktioniert, müssen hier personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei werden personenbezogene Daten von Schülern, Lehrkräften, Eltern Lieferanten, Bewerbern, Interessenten, Homepagebesuchern usw. verarbeitet.

Die Arbeit an Schulen hat, spätestens durch Corona, vor allem auch in der Digitalisierung Fahrt aufgenommen und stellt daher den Verantwortlichen vor immer mehr Herausforderungen. Durch die Einführung und Nutzung von unterschiedlichster IT und seit neustem auch KI-Tools, erweitern sich die Ansprüche an den Datenschutz. Ohne ein funktionierendes Konzept in Datenschutz und IT-Sicherheit ist dies nicht mehr zu stemmen.

BLOG-TIPP: NUTZUNG VON KI IN UNTERNEHMEN UND DER DATENSCHUTZ

Die Digitalisierung als Herausforderung für den Datenschutz an Schulen

Cloudlösungen, Digitale Klassenbücher, Stundenplanprogramme und der Austausch von Aufgaben über digitale Plattformen – das sind nur wenige Beispiele, die zeigen, wie rasant sich die Datenverarbeitung im schulischen Umfeld in den vergangenen Jahren verändert hat.

Die Daten werden an unterschiedlichsten Stellen in den Schulen verarbeitet. Manchmal ist es nötig Eltern und Schüler digital zu kontaktieren, dann wieder muss eine schriftliche Kontaktaufnahme erfolgen. Adressen werden gespeichert, Einverständnisse für Klassenfahrten usw. in schriftlicher Form erteilt, personenbezogene Daten müssen zur Kontaktaufnahme an die Lehrer weitegegeben werden. Die Vermischung der unterschiedlichen Arbeitsprozesse und die Verarbeitungsprozesse stellen den Datenschutz an Schulen im Schulbetrieb unter spezielle Herausforderungen.

Zugriffsrechte im Datenschutz für Schulen

Die personenbezogenen Daten aller Betroffener müssen sowohl bei der digitalen Verarbeitung als auch bei der analogen Ablage ausreichend geschützt werden. Noch dazu ist eine Vermischung, wer welche Daten erhalten hat und erhalten darf bei der Vernetzung nicht immer einfach zu überblicken.

Daher ist es auch hier wichtig, dass über Zugriffsrechte geregelt ist, welche personenbezogenen Daten von wem eingesehen und genutzt werden dürfen – was darf weitergegeben werden und wo entstehen durch den Datenschutz zum Schutz der Betroffenen Grenzen?

BLOG-TIPP: BERECHTIGUNGSKONZEPTE UND ZUGRIFFSKONTROLLEN ALS TEIL DES DATENSCHUTZES

Lehrer im Datenschutz unterweisen

Lehrer arbeiten nicht selten auch von zu Hause aus – bereiten Klassenarbeiten vor oder nach, erstellen Noten und Vermerke zur Bewertung der Schüler. Damit hier der Datenschutz ebenfalls eingehalten werden kann, muss einiges beachtet werden.

Klassenarbeiten und Test, Bewertungen und andere in Papierform erstellte Unterlagen, die personenbezogene Daten enthalten, müssen für andere unzugänglich aufbewahrt werden. Finden Benotungen oder Auswertungen digital statt, so müssen die personenbezogenen Daten natürlich durch eine ausreichende IT-Sicherheit geschützt werden.

Die Lehrer müssen auch dahingehend geschult sein, dass Sie den Umgang mit den personenbezogenen Daten richtig anwenden können und die Sicherheitsvorkehrungen wie starke Passwörter, Nutzung von VPN usw. ausreichend umsetzen können.

BLOG-TIPP: MITARBEITERSCHULUNGEN ALS NOTWENDIGE MASSNAHMEN IM DATENSCHUTZ

Datenschutzbeauftragter und Schulen

Da Schulen personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten und in der Regel auch personenbezogene Daten der besonderen Kategorien, sind sie meist verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu berufen. In welcher Form das erfolgen kann, ist je nach Bundesland geregelt.

Alle Schulen müssen den Datenschutz nach Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) umsetzen.

BLOG-TIPP: GRUNDLAGEN IM DATENSCHUTZ FÜR BILDUNGSEINRICHTUNGEN IN NRW

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Erstinformation, ersetzt keine fachliche und individuelle Beratung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie den Datenschutz ausreichend umsetzen, dann lassen Sie sich von uns professionell beraten.

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Datenschutz Umsetzung in Schulen – wachsende Herausforderungen
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