Künstliche Intelligenz und die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
Die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) bietet Unternehmen viele Vorteile, von Effizienzsteigerung bis hin zur Prognose von Geschäftsentwicklungen. Doch bei all den positiven Auswirkungen, die KI haben kann, gibt es auch Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes.
BLOG-TIPP: DATENSCHUTZ IN DER PRAXIS – WAS SIND PERSONENBEZOGENE DATEN NACH DS-GVO?
Auswirkungen der KI auf den Datenschutz
Durch den Einsatz von KI-Technologien sammeln Unternehmen eine Vielzahl von Daten über ihre Kunden, Mitarbeiter und Interessenten, um präzise Vorhersagen treffen zu können oder Arbeitsabläufe zu optimieren.
Diese Daten können personenbezogene Daten wie Namen, Adressen, Zahlungsinformationen und sogar Gesundheitsdaten enthalten. Es ist daher entscheidend, dass Unternehmen sicherstellen, dass diese Daten ordnungsgemäß geschützt werden. Der Schutz von personenbezogenen Daten bei der Nutzung von KI für Unternehmen ist von entscheidender Bedeutung, da Datenschutzverletzungen nicht nur das Vertrauen der Kunden erschüttern, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Datenschutzbestimmungen einhalten und die Daten ihrer Kunden sicher aufbewahren. Transparenz spielt ebenfalls eine wichtige Rolle beim Datenschutz bei der Nutzung von KI.
Informationspflichten im Datenschutz
Kunden müssen darüber informiert werden, welche personenbezogene Daten gesammelt werden, wie sie verwendet werden und wie sie geschützt werden. Unternehmen sollten klare Richtlinien und Verfahren für den Umgang mit personenbezogenen Daten festlegen und sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter geschult sind, um diese Richtlinien einzuhalten.
Es ist auch wichtig, dass Unternehmen ihre KI-Systeme regelmäßig überprüfen und aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie den neuesten Datenschutzbestimmungen entsprechen. Insgesamt ist es unerlässlich, dass Unternehmen den Datenschutz ernst nehmen, auch bei der Nutzung von KI-Technologien. Nur so können sie von den Vorteilen der KI profitieren, ohne die Sicherheit für Betroffene zu riskieren.
BLOG-TIPP: INFORMATIONSPFLICHTEN IM DATENSCHUTZ FÜR BESCHÄFTIGTE
Einführung in den Datenschutz bei Nutzung von KI für Unternehmen
Unternehmen, die künstliche Intelligenz (KI) in ihren Geschäftsprozessen einsetzen, müssen besonders auf den Datenschutz achten. Denn die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch KI-Systeme birgt Risiken für die Privatsphäre der Betroffenen.
Es ist daher wichtig, dass Unternehmen bei der Nutzung von KI die geltenden Datenschutzvorschriften nach Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einhalten. Um den Datenschutz bei der Nutzung von KI für Unternehmen zu gewährleisten, sollten folgende Maßnahmen beachtet werden:
- Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen sicherstellen: Unternehmen sollten bei der Entwicklung von KI-Systemen von Anfang an den Datenschutz berücksichtigen. Dazu gehört die Implementierung von datenschutzfreundlichen Voreinstellungen, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen.
- Transparenz und Informationspflichten erfüllen: Unternehmen müssen die Nutzer transparent über die Verwendung ihrer Daten durch KI-Systeme informieren. Dazu gehört auch die Aufklärung über die Funktionsweise der KI-Systeme und die Zwecke der Datenverarbeitung.
- Datensicherheit gewährleisten: Unternehmen sollten angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) ergreifen, um die Sicherheit der verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dazu gehört unter anderem die Verschlüsselung von Daten und der Schutz vor unbefugtem Zugriff.
- Betroffenenrechte umsetzen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Betroffenen ihre Datenschutzrechte ausüben können. Dazu gehört unter anderem das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung der eigenen Daten. Durch die Einhaltung der Datenschutzvorschriften können Unternehmen das Vertrauen der Nutzer in ihre Produkte und Dienstleistungen stärken und rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder vermeiden. Datenschutz sollte daher bei der Nutzung von KI für Unternehmen stets an erster Stelle stehen.
BLOG-TIPP: DATENSCHUTZ FÜR NRW: TOM – WAS BEDEUTET BELASTBARKEIT?
KI noch mit neuen Herausforderungen für den Datenschutz
Bei den noch sehr neuen Verarbeitungen von personenbezogenen Daten im Bereich der KI sind manche Verantwortlichkeiten unter Umständen noch nicht abschließend geklärt. Daher sollte bei der Einführung einer solchen Verarbeitung in Zusammenhang mit personenbezogenen Daten immer der (externe) Datenschutzbeauftragte hinzugezogen werden. Vor allem auch, muss klar durchdacht werden, welche personenbezogenen Daten an welcher Stelle verarbeitet und ggf. weitergegeben werden und ob die Einhaltung des Datenschutzes sichergestellt werden kann.
BLOG-TIPP: RISIKO-BEURTEILUNG NACH DS-GVO
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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Erstinformation, ersetzt keine fachliche und individuelle Beratung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie den Datenschutz ausreichend umsetzen, dann lassen Sie sich von uns professionell beraten.
Dennis Manz ist seit über 20 Jahren selbstständig. Ist in der IT für unterschiedliche Branchen und seit langer Zeit auch im Bereich Buchhaltung und Steuerrecht tätig. Als Gründer und Geschäftsführer der Datenschutzberater.NRW GmbH betreut er zusammen mit seinem Team erfolgreich Unternehmen, Praxen, Steuerberater und unterschiedliche Einrichtungen in Sachen Datenschutz und GoBD-Beratung.