Urteile zum DatenschutzLesezeit: 3 Min

Strafen bei Datenschutzverstößen in NRW – welche Datenschutzmaßnahmen Unternehmen in Köln, Bonn, Gummersbach und ganz NRW ergreifen sollten, um sich und ihre Kunden zu schützen

Datenschutz ist in der heutigen digitalen Welt von enormer Bedeutung und Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) können für Unternehmen ernsthafte Folgen haben.

Bei sogenannten Datenpannen können Unternehmen mit empfindlichen Strafen rechnen, die je nach Schwere des Verstoßes bis zu 4% des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorherigen Geschäftsjahres oder bis zu 20 Millionen Euro betragen können. Zusätzlich zu diesen finanziellen Strafen können auch Reputationsverluste und Vertrauensschäden bei Kunden und Partnern entstehen.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)

Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, muss ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen. Dieses Dokument listet alle Aktivitäten auf, bei denen personenbezogene Daten eine Rolle spielen und beschreibt den Zweck der Datenverarbeitung, die Datenkategorien und die betroffenen Personenkreise.

Das VVT hilft nicht nur bei der Transparenz und Kontrolle der Datenverarbeitung, sondern ist auch bei eventuellen Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden ein wichtiges Nachweisdokument.

BLOG-TIPP: VERZEICHNIS VON VERARBEITUNGSTÄTIGKEITEN (VVT) IM DATENSCHUTZ FÜR NRW

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Datensicherheit erfordert die Implementierung von technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), um die Verarbeitung personenbezogener Daten zu schützen. Zu den TOM zählen beispielsweise Verschlüsselungsverfahren, Zugriffskontrollen, Sicherheitskonzepte und regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter.
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind und nur die Personen Zugang zu den Informationen haben, die sie für ihre Arbeit benötigen.

BLOG-TIPP: EFFEKTIVE UMSETZUNG VON TECHNISCHEN UND ORGANISATORISCHEN MASSNAHMEN (TOM) IM DATENSCHUTZ

Betroffenenrechte

Unternehmen müssen die Rechte der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen achten und umsetzen. Dazu gehören das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung. Organisationen müssen Prozesse etablieren, die es ermöglichen, diese Anfragen innerhalb der gesetzlichen Fristen zu beantworten.

BLOG-TIPP: BETROFFENENRECHTE IM DATENSCHUTZ – PROFILING

Auftragsverarbeitungsverträge (AV-Verträge)

Wenn ein Unternehmen einen Dienstleister (Auftragsverarbeiter) einsetzt, der im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) abgeschlossen werden.

Dieser regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien und stellt sicher, dass der Auftragsverarbeiter die Datenschutzbestimmungen einhält. Ein solcher Vertrag ist zwingend erforderlich, um die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung zu gewährleisten.

BLOG-TIPP: DATENSCHUTZ IN DER PRAXIS – AV-VERTRÄGE

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Für Verarbeitungsvorgänge, die voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge haben, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich. In diesem Prozess wird analysiert, welche Auswirkungen die geplante Datenverarbeitung haben könnte, und es werden Maßnahmen erarbeitet, um die Risiken zu minimieren.

BLOG-TIPP: DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG NACH DS-GVO

Durch die Implementierung dieser wichtigen Maßnahmen können Unternehmen und Organisationen in NRW einen effektiven Datenschutz gewährleisten und die Wahrscheinlichkeit von Datenschutzverletzungen vermindern.

Schutz von analogen Daten

Der Schutz von analogen Daten ist in unserer zunehmend digitalisierten Welt vielleicht weniger im Fokus, aber dennoch von großer Bedeutung. Auch Papierdokumente enthalten oft sensible personenbezogene Daten und müssen entsprechend geschützt werden.

Dies beginnt bei der sicheren Aufbewahrung in verschlossenen Schränken oder Räumen bis hin zur fachgerechten Entsorgung über Aktenvernichter, um Missbrauch zu verhindern. Interne Richtlinien sollten den Umgang mit analogen Daten klar regeln und Mitarbeiter müssen in der Handhabung dieser Daten regelmäßig geschult werden, um ein hohes Bewusstsein für Datenschutz in allen Bereichen zu gewährleisten.

BLOG-TIPP: DATENSCHUTZ IN DER PRAXIS – DATENVERNICHTEN, ABER RICHTIG

Die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten

Nicht jedes Unternehmen ist personell oder fachlich in der Lage, einen internen Datenschutzbeauftragten zu stellen. In solchen Fällen kann die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten eine effektive Lösung sein. Dieser bietet nicht nur Expertise und bleibt stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung, sondern kann auch eine neutrale Beurteilung der Datenschutzaktivitäten gewährleisten.

Er unterstützt das Unternehmen bei der Umsetzung aller notwendigen Datenschutzmaßnahmen, der Schulung der Mitarbeiter, der Einhaltung der Betroffenenrechte und stellt sicher, dass das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten stets aktuell ist. Durch regelmäßige Audits kann er Schwachstellen aufdecken und zur Vermeidung von Strafen beitragen.

Sein Fachwissen hilft dabei, Prozesse so zu gestalten, dass Datenschutzverletzungen minimiert werden und das Unternehmen bei der Aufsichtsbehörde als verantwortungsvoll und regelkonform angesehen wird.

Das Team von Datenschutzberater.NRW bietet Organisationen unterschiedlicher Art Beratung im Datenschutz an. Mit unseren Fachleuten aus dem Bereich Datenschutz, IT und Steuerrecht erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot für eine Datenschutz-Erstberatung, die Betreuung durch einen externen Datenschutzbeauftragten und entwickeln ein für Sie passendes Konzept. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Wir betreuen Mandanten in KölnDüsseldorfSiegen, Bonn, Siegburg und ganz NRWLesen Sie mehr zu unserem individuellen Angebot.

Dieser Artikel dient zur allgemeinen Erstinformation, ersetzt keine fachliche und individuelle Beratung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie den Datenschutz ausreichend umsetzen, dann lassen Sie sich von uns professionell beraten.

Bewerten Sie diesen Beitrag
2 Bewertungen
Die Konsequenzen von Datenschutzverstößen für Unternehmen in NRW: Strafen und Präventivmaßnahmen
Anfrage