Datenschutz in der PraxisLesezeit: 2 Min

Umsetzung der DS-GVO muss sich immer weiter entwickeln

Seit 2018 regelt die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) nun den Datenschutz in Bereichen, in dem personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ab dem Moment, als die DS-GVO in Kraft getreten ist, waren Verantwortliche bemüht, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.

Damit ist es aber nicht getan. Guter Datenschutz muss sich stetig weiter entwickeln und darf nicht auf einem Stand stehen bleiben. Wie Sie das gewährleisten können und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in unserem aktuellen Blog.

Datenschutzgrundlagen

Der Datenschutz bestimmt unseren Alltag, wann immer es um personenbezogene Daten geht. Für den Verantwortlichen bedeutet dies, dass er bestimmte Vorgaben umsetzen muss. Dazu zählen unter anderem:

Was personenbezogene Daten sind, lesen Sie ebenfalls in unserem Blog.

Auch Löschfristen und Passwortrichtlinien sollten hierbei festgelegt werden. Ein Ablaufplan bei möglichen Datenpannen gehört ebenfalls zu einem guten Datenschutz. Wie wird im Unternehmen mit Betroffenenanfragen umgegangen? Stellen Sie sich die Frage, ob alle betroffenen Mitarbeiter ausreichend über die Abläufe informiert sind.

Gesetzliche Vorgaben prüfen

Wer den Datenschutz in der eigenen Organisation erfolgreich etabliert hat, der sollte auch dessen Funktionalität prüfen. Das bedeutet, dass verschiedene Szenarien durchgespielt werden sollten. Prüfen Sie dabei, ob die technischen und organisatorischen Maßnahmen greifen.

Es macht Sinn, bestimmte Ablaufszenarien durchzuspielen und dabei unter Umständen Schwachstellen zu erkennen und zu verbessern. Ihr Datenschutzkonzept sollte durchdacht, anwendbar und überprüfbar sein.

Spielen Sie dabei auch Datenpannen und Betroffenenanfragen durch, um sicher zu stellen, dass diese ausreichend abgedeckt sind.

Mitarbeiter informieren

Mitarbeiter müssen in der Regel den Datenschutz im täglichen Ablauf eines Unternehmens umsetzen. Es ist daher unerlässlich, dass regelmäßig Datenschutzschulungen durchgeführt werden, für alle Mitarbeiter, die – auch vertretungsweise – regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten.

Informieren Sie die Mitarbeiter durch Mitarbeiterschulungen, wie der Datenschutz umgesetzt wird und geben Sie Ihnen die entsprechend notwendigen Dokumentationen an die Hand.

Datenschutz anpassen und weiterentwickeln

Abläufe verändern sich und so muss auch der Datenschutz regelmäßig an diese neuen Gegebenheiten angepasst werden. Jede neue Form der Datenverarbeitung ist daher in die Dokumentationen aufzunehmen. Außerdem sollten Sie in regelmäßigen Abständen die Instrumente im Datenschutz prüfen. Greifen noch alle TOMs, ist das VVT noch aktuell und sind noch alle Mitarbeiter über den Datenschutz informiert?

Nur ein weiter entwickelter Datenschutz, der stetig auf den neusten Stand angepasst wurde, kann die Umsetzung der DS-GVO ausreichend gewährleisten.

Durch einen Fachmann prüfen lassen

Die Vorgaben im Datenschutz sind komplex und nicht für jede Organisation gleich umsetzbar. Es macht daher Sinn, sich Beratung von einem Fachmann einzuholen. Der externe Datenschutzbeauftragte kann dabei der richtige Ansprechpartner sein. Er schätzt den Datenschutz neutral ein und kann Ihnen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben helfen.

Datenschutzberater.NRW stellt einen externen Datenschutzbeauftragten (TÜV) und kann Ihnen auch mit folgendem Angebot bei der Umsetzung des Datenschutzes behilflich sein:

 

Benötigen Sie Hilfe bei der Umsetzung des Datenschutzes? Wir erstellen Ihnen gerne ein praxisnahes und individuelles Angebot für Ihren Datenschutz. Dieser Artikel dient zur allgemeinen Erstinformation, ersetzt keine fachliche und individuelle Beratung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie den Datenschutz ausreichend umsetzen, dann lassen Sie sich von uns professionell beraten.

Wir beraten Unternehmen in Köln, Düsseldorf, Siegburg, Bonn Siegen und ganz NRW.

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