DSGVO MitarbeiterschulungLesezeit: 2 Min

Geschulte Mitarbeiter sind der beste Datenschutz

Wie in unserm Blog über die Pflichten bei der Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schon beschrieben wurde, muss unter bestimmten Voraussetzungen ein Datenschutzbeauftragter in einem Unternehmen gestellt werden. Egal ob dies Ihr Unternehmen betrifft oder nicht, ob Sie einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten haben, oder auf einen externen Datenschutzbeauftragten zurückgreifen – eine Schulung Ihrer Mitarbeiter ist unerlässlich.

Zur Einhaltung der DSGVO jeden Mitarbeiter ins Boot holen

Fast jeden Mitarbeiter in einem modernen Unternehmen betrifft das Thema Datenschutz in irgendeiner Weise, spätestens aber sobald er mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommt (auch vertretungsweise). Da jedes Unternehmen verantwortlich für die Einhaltung der Richtlinien ist, macht es Sinn die betroffenen Mitarbeiter zu schulen.
Eine Schulung kann laut Gesetzgeber intern oder extern erfolgen, muss aber auf jeden Fall dokumentiert werden. Wenn Sie die vergangenen Blogartikel auf unserer Seite verfolgt haben, dann ist Ihnen bekannt, dass es bereits eine erste Welle der Abmahnungen bezüglich der DSGVO gegeben hat. Die Mitarbeiter, die im beruflichen Alltag die Vorgaben der DSGVO umsetzen müssen, sollten daher genau wissen, welche Regeln Sie einhalten müssen.

Sind Mitarbeiterschulungen auch online möglich?

Diese Frage kann eindeutig mit „Ja“ beantwortet werden. Nach einer Erstaufnahme können die Mitarbeiter ganz praktisch online geschult werden. Eine Online-Schulung bringt für ein Unternehmen viele Vorteile mit. In allererster Linie ist hier natürlich zu nennen, dass für das Unternehmen keine Reise- und Raumkosten anfallen. Alles, was Ihr Mitarbeiter für die Schulung benötigt, ist ein funktionierender PC mit einem Internetzugang.

Durch regelmäßige Onlineschulungen kann außerdem auf die ständig auftretenden Neuerungen im Bereich Datenschutz schnell reagiert werden. So können Sie sicher sein, dass Ihre Mitarbeiter mit wenig Aufwand und kostensparend auf die Voraussetzungen der DSGVO eigestellt sind.

Das Besondere bei Datenschutzberater.NRW: Wir führen die Online-Mitarbeiterschulungen mit einem speziellen Tool durch, dass uns ermöglicht zu sehen, wer an der Schulung auch wirklich aktiv teilnimmt. So können wir den Unternehmen ein Feedback geben, welcher Mitarbeiter das Seminar angeschaut hat. Um zu dokumentieren, was die Mitarbeiter aus unserem Seminar mit ins Unternehmen nehmen, gibt es abschließen einen kurzen Online-Test.

Egal ob Datenschutzschulungen oder Mitarbeiterunterweisungen: Datenschutzberater.NRW bietet passende Onlineschulungen für Sie an.

Aktuelle Termine für die Mitarbeiterschulungen bei Datenschutzberater.NRW finden Sie hier.

Bewerten Sie diesen Beitrag
0 Bewertungen
Schulungen für Mitarbeiter – ein wichtiges Element für die Umsetzung der DSGVO
Anfrage