DSGVO PflichtenLesezeit: 2 Min

Externer Datenschutzbeauftragte als Unterstützung für den Verantwortlichen

Im Datenschutz fallen immer wieder Begrifflichkeiten wie personenbezogene Daten, externer Datenschutzbeauftragter, Betroffener und Verantwortlicher. Um zu wissen, wie man den Datenschutz nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) umzusetzen hat, sollte man die Bedeutung kennen.

Grundbegriffe im Datenschutz – Was sind personenbezogene Daten im Datenschutz?

Personenbezogene Daten sind jene Daten, die Rückschlüsse auf identifizierte oder identifizierbare lebende Personen zulassen. Das bedeutet, dass durch die personenbezogene Daten Rückschlüsse – und das gilt auch theoretisch – auf eine Person möglich sind.

Das bedeutet auch, dass personenbezogene Daten je nach Situation, in der sie verarbeitet werden, unterschiedliche Rückschlüsse zulassen. Dies muss bei jeder Verarbeitung neu geprüft werden.

Typische Beispiele für personenbezogene Daten

Typische Beispiele für personenbezogene Daten können sein:

  • Namen
  • Adressen (oder Teile davon)
  • Telefonnummern (auch geschäftliche)
  • E-Mail-Adressen (auch geschäftliche)
  • Spezielle Merkmale wie Haarfarbe, Größe und andere körperliche Merkmale
  • IP-Adressen usw.

Darüber hinaus gibt es die sogenannten personenbezogenen Daten der besonderen Kategorien, welche besonders zu schützen sind. Dazu gehören Gesundheitsdaten oder Daten zu Angaben der Religionsangehörigkeit oder ähnlichem.

BLOG-TIPP: DATENSCHUTZ IN DER PRAXIS – WAS SIND PERSONENBEZOGENE DATEN NACH DS-GVO?

Verantwortlicher und Betroffener

Der Verantwortliche ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, „die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet“ (Artikel 4 Nummer 7 DS-GVO). Wer der Verantwortliche ist, sollte jeweils für die betreffende Organisation nach der DS-GVO definiert werden.

Der Betroffene ist derjenige, dessen personenbezogene Daten im Zuge eines Prozesses verarbeitet werden.

Der externe Datenschutzbeauftragte

Der Datenschutz schütz die personenbezogenen Daten und somit den Betroffenen. Dabei ist zum Beispiel festgelegt, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Datenschutzbeauftragter eingesetzt werden muss. Dieser hat unterschiedliche Aufgaben im Datenschutz zu erfüllen. Im Großen und Ganzen unterrichtet und berät er die Organisation bezüglich der geltenden Datenschutzvorschriften. Außerdem überwacht er die Einhaltung der Vorschriften im Datenschutz und die gewählte Strategie, um personenbezogene Daten zu schützen.

Darüber hinaus arbeitet er mit den Aufsichtsbehörden zusammen und stellt die Anlaufstelle in der Organisation dar. Der Datenschutzbeauftragte kann intern oder extern besetzt werden.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Erstinformation, ersetzt keine fachliche und individuelle Beratung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie den Datenschutz ausreichend umsetzen, dann lassen Sie sich von uns professionell beraten.

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