Datenschutz für Maschinenbau, Industrie und Fertigung

Kompetente DSGVO Beratung für den Maschinenbau, Industrie und Fertigung – Von den Experten von Datenschutzberater.NRW Datenschutzberatung für den Maschinenbau Der Datenschutz und damit die Vorgaben der Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten für jeden, der personenbezogene Daten verarbeitet, unabhängig

Datenschutzbeauftragter für Hotel- und Gaststättenbetriebe

Datenschutzberatung für Kultur und Tourismus Jeder weiß, dass man bei der Reservierung eines Urlaubs bestimmte Daten zur Buchung eingeben muss – spätestens beim Check-In geben wir unsere personenbezogenen Daten in einem gewissen Maße frei. Hierbei müssen natürlich die unterschiedlichen Vorgaben

Datenschutz für Ärzte und Krankenhäuser

Datenschutz für Ärzte und Krankenhäuser – Von den Experten von Datenschutzberater.NRW Datenschutzberatung für Ärzte Der Datenschutz und damit die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten für jeden, der personenbezogene Daten verarbeitet, unabhängig von Größe oder Branche. Das

Datenschutzbeauftragter für Gebäudedienstleistungen

Kompetente DSGVO Beratung für Gebäudedienstleistungen – Von den Experten von Datenschutzberater.NRW Datenschutzberatung für Gebäudedienstleistungen Der Datenschutz und damit die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten für jeden, der personenbezogene Daten verarbeitet, unabhängig von Größe oder Branche. Auch

Datenschutzbeauftragter für OGATA, OGS und Kindergärten

Datenschutzberatung für KITA, Kindergarten und OGS Für Kinder bedeutet die Betreuung Förderung im pädagogischen Bildungsbereich und zusätzliche wichtige soziale Kontakte. Für die oft ehrenamtlich organisierten Einrichtungen ergeben sich oft organisatorische Herausforderungen. Denn bei der Betreuung ist es auch notwendig, viele

Apps als Risiko für den Datenschutz (Teil 1)

Lesezeit: 4 Min Apps werden als Alltagshelfer immer beliebter und können bei bestimmten Aufgaben eine echte Unterstützung sein. Mittlerweile nutzen auch viele Unternehmen eine Version Ihrer Programme als App, beginnend mit E-Mail-Programmen und Kalendern auf den Smartphones, aber auch mit ERP-Modulen auf mobilen Endgeräten beim Kunden oder Lieferanten. Dabei können Apps im Datenschutz durchaus eine Gefahr darstellen und sollten eingehend vor der Verwendung geprüft werden.

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