EuGH-Urteil CookiesLesezeit: 2 Min

Cookies sicher nutzen

„Wir verwenden Cookies.“ – Dieser Hinweis begegnet uns auf diversen Homepages tagtäglich.

Wir sind ihn als Kunde schon so gewohnt, dass wir ihn eigentlich automatisch schließen. Unternehmen nutzen Cookies in erster Linie, um Daten der User (meist zu Werbezwecken) zu speichern.
Grob gesagt handelt es sich bei Cookies um kleine Textdateien, die auf dem Rechner gespeichert werden und vom Browser bei einem späteren Besuch auf der Internetseite abgerufen werden können. Durch das Auslesen der Daten, kann dann beispielsweise eine Bild über die Nutzeraktivität erstellt werden.

Verwendet Ihr Unternehmen auch Cookies und sind diese konform mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSVGO)?

Neues Urteil vom EuGH zur Verwendung von Cookies

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Datenschutzpflichten bei der Verwendung von Cookies noch einmal verschärft. In einer Pressemitteilung vom 1.Oktober 2019 teilte der EuGH mit, dass das Setzen von Cookie die aktive Einwilligung des Internetnutzers erfordert.

In dem vorliegenden Fall hatte ein Unternehmen ein voreingestelltes Häkchen zur Nutzung von Cookies (Opt-Out-Verfahren) verwendet. Dagegen hatte der Deutsche Bundesverband der Verbraucherverbände vor Deutschen Gerichten geklagt. In diesem Zusammenhang wendete sich der Deutsche Bundesgerichtshof an den EuGH. Dieser stellte nun fest, dass ein solches voreingestelltes Häkchen, das zum Widerspruch aktiv entfernt werden muss, nicht rechtens ist.

Verwendete Cookies rechtskonform mit dem Opt-In-Verfahren nutzen

Was bedeutet das Urteil für Ihr Unternehmen? Wie schon gesagt, darf ab sofort kein voreingestelltes Häkchen zur Nutzung von Cookies mehr verwendet werden.

Aber auch hier gibt es Ausnahmen – zum Beispiel bei der Verwendung von Cookies, die zur Nutzung des Onlineangebotes notwendig sind.

Unternehmen sollten daher prüfen, inwiefern Ihre Cookies nach den Vorgaben des EuGHs und der DSGVO verwendet werden. Bei Nichteinhaltung kann es zu hohen Geldstrafen kommen.

Unsicherheiten bei Nutzung von Cookies auf Ihrer Website umgehen

Viele Homepagebetreiber sind nun verunsichert, ob Sie nach dem EuGH-Urteil weiterhin mit Programmen, die analytisch die Besucherdaten erfassen (z.B. Google Analytics), arbeiten sollen. Es stellt sich die Frage, ob man sogar ganz auf dieses Tool verzichten sollte. Das muss sicher im jeweiligen Einzelfall entschieden werden, da es auch noch nicht absehbar ist, wie Suchmaschinen darauf reagieren werden.

Das Thema Cookies gehört zu einem der sensibelsten Themen, wenn es um den um Umgang mit dem Datenschutz in einem Unternehmen geht.

Unsicherheiten und Fehler schleichen sich gerne gerade in der Anwendung ein und können empfindliche Strafen mit sich bringen. Wie so oft gilt auch hier: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Ein Datenschutzberater kann eine gute Lösung sein, um die korrekte Nutzung von Cookies zu prüfen und Ihnen dabei helfen Ihr Unternehmen auf den neusten Stand der aktuellen Rechtslage zu bringen.
Wir von Datenschutzberater.NRW helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Unternehmen auf die Vorgaben der DSGVO einzustellen und mögliche Schwachstellen auszumachen und zu beheben.

Kontaktieren Sie Datenschutzberater.NRW direkt hier.

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