Personenbezogene Daten besonderer KategorienLesezeit: 3 Min

Was ist bei der DS-GVO-konformen Verarbeitung erlaubt?

Wer personenbezogene Daten verarbeitet, der muss sich an die Vorgaben im Datenschutz halten. Dabei ist es wichtig, dass der Verantwortliche weiß, was personenbezogene Daten sind und welche Besonderheiten zu beachten sind. Eine Besonderheit ist dabei die Verarbeitung von personenbezogenen Daten besonderer Kategorien. Dazu gehören zum Beispiel Gesundheitsdaten.

BLOG-TIPP: DATENSCHUTZ IN DER PRAXIS – WAS SIND PERSONENBEZOGENE DATEN NACH DS-GVO?

Was sind Gesundheitsdaten?

Angaben über die Gesundheit oder eben auch Gesundheitsdaten umfassen viele Angaben. Dazu gehören zum Beispiel Angaben zu:

  • Größe, Gewicht, Brillenträger etc. (Zustandsbeschreibung)
  • Untersuchungsergebnisse, dazu gehören Röntgenbilder, Blutgruppen, Vaterschaftsnachweis (Befunde)
  • Angaben zu Abhängigkeiten oder auch Missbrauch von Medikamenten oder Suchtmitteln
  • Schwangerschaft
  • Krankheiten
  • Operationen
  • chronische Erkrankungen oder Leiden
  • Behinderungen
  • Allergien
  • Krankenhausaufenthalte oder Aufenthalte in anderen Einrichtungen

BLOG-TIPP: RISIKO-BEURTEILUNG NACH DS-GVO

Gesundheitsdaten – Zeitpunkt des Befundes ist egal

Es geht also darum, dass die Daten sogenannte körperliche oder geistige Zustände einer Person beschreiben oder eben auch bewerten. Dabei ist es egal, ob es sich um aktuelle Daten handelt oder die Angaben aus der Vergangenheit stammen. Auch wenn es sich um zukünftige Prognosen handelt, spricht man von Gesundheitsdaten.

Wann dürfen Gesundheitsdaten verarbeitet werden?

Personenbezogene Daten gehören zu den personenbezogenen Daten der besonderen Kategorie und sind daher im Datenschutz besonders zu schützen. Diese dürfen grundsätzlich nicht verarbeitet werden, es sei denn, es liegt eine Rechtsgrundlage oder Einwilligung des Betroffenen vor. Wichtig ist dabei zu beachten, dass beide Grundlagen zur Verarbeitung nach Art. 9 DS-GVO auf die speziellen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) angelegt sind.

Bei der Rechtsgrundlage bedeutet dies, dass eine spezielle Rechtsgrundlage für die Verarbeitung gem. der DS-GVO vorliegen muss. Liegt eine Einwilligung vor, muss sich diese auch ausdrücklich auf die Gesundheitsdaten beziehen. Wenn eine umfangreiche Verarbeitung der personenbezogenen Daten besonderer Kategorien erfolgt, dann muss meist eine Datenschutz-Folgenabschätzung vom Verantwortlichen durchgeführt werden.

BLOG-TIPP: DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG NACH DS-GVO

Bedeutung des Datenschutzes für Gesundheitsdaten

Der Datenschutz schützt den Betroffenen dadurch, dass seine personenbezogenen Daten bei der Verarbeitung geschützt werden. Vor allem bei Gesundheitsdaten ist der Schutz sehr wichtig. Neben den Vorgaben des Datenschutzes können bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten besonderer Kategorien auch noch andere gesetzliche Vorgaben vorgegeben sein.

Gesundheitsdaten von Mitarbeitern

Im Arbeitsverhältnis kann es auch notwendig sein, dass Gesundheitsdaten vom Mitarbeiter verarbeitet werden müssen. Auch bei Bewerbungsverfahren kann es unter Umständen zulässig sein, dass Gesundheitsdaten erfasst werden, zum Beispiel wenn es gesetzliche Vorgaben notwendig machen oder wenn die Einstellung davon abhängig gemacht wird.

Wenn der Mitarbeiter krankgeschrieben wird, dann darf der Arbeitnehmer zum Beispiel nur wissen, wie lange diese Krankschreibung voraussichtlich Bestand hat. Diagnosen oder andere Unterlagen die Krankheit betreffend, darf dieser nicht erhalten.

BLOG-TIPP: DATENSCHUTZ AKTUELL – MITARBEITERDATEN IM DATENSCHUTZ

Angeordnete Untersuchungen und der Datenschutz

Wenn aus besonderen Gründen (z.B. ansteckende Krankheiten, Schutz) eine Untersuchung notwendig ist, dann kann diese erlaubt sein. Wenn es um Drogen- oder Alkoholtest oder um betriebliches Eingliederungsmanagement geht, gelten besondere Regeln, die im Einzelnen betrachtet werden müssen.

Externer Datenschutzbeauftragter und Gesundheitsdaten

Gerade wenn es um personenbezogene Daten der besonderen Kategorie geht, ist der Datenschutz besonders sensibel und muss die DS-GVO genau geprüft werden. Daher sollte immer der (externe) Datenschutzbeauftragte hinzugezogen werden.

BLOG-TIPP: PERSONENBEZOGENE DATEN BESONDERER KATEGORIEN IM DATENSCHUTZ

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Erstinformation, ersetzt keine fachliche und individuelle Beratung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie den Datenschutz ausreichend umsetzen, dann lassen Sie sich von uns professionell beraten.

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