Datenschutz für NRWLesezeit: 2 Min

Die DS-GVO und die Mobilität in den Städten von NRW

Wir haben bereits das Thema des Datenschutzes in der Welt, der sich verändernden Mobilität aufgegriffen. Wie Medien im September berichteten, steht ein großer Hersteller für E-Autos nun in der Kritik, personenbezogene Daten von Betroffenen nicht DS-GVO-konform zu verwenden.

Wir von Datenschutzberater.NRW fassen das Geschehen heute noch einmal zusammen und erklären Ihnen, was genau dem Autohersteller vorgeworfen wird.

Datenerfassung und unerlaubte Datenweitergabe im Auto? – Kameras und ihre Tücken

Der Autohersteller, welcher E-Autos mit modernster Technik herstellt, soll Medienberichten zu folge, Bildaufnahmen aus dem Auto unerlaubter Weise weitergeleitet und unverfremdet verwendet haben. Acht Kameras sollen an den Autos angebracht sein, auf welche auch auf Fernzugriff zurückgegriffen werden kann, ohne Wissen und Einschränkungsmöglichkeiten des Betroffenen.

Die Bilder werden nach den Recherchen der Journalisten unverfremdet an den Autobauer weitergeleitet. Bilder, auf denen Personen oder Merkmale, die eine Identifikation einwandfrei zulassen können, gelten als personenbezogene Daten.

Datenerfassung zur Verbesserung und zum Marketing – Datenschutz fraglich

Die Erfassung der Daten sollen nach den Medienberichten sowohl für die Verbesserung des autonomen Fahrens, aber auch zu Marketing-Zwecken genutzt werden. Dabei hat der Betroffene nur auf einen Teil der Kameradaten zugriff und Einfluss. Auch wann die Aufzeichnungen gestartet werden, wird durch einen firmeninternen Algorithmus beeinflusst. Laut Aussage des Herstellers würden aber nur dann Daten übertragen, wenn besondere Ereignisse vorlägen und man halte sich an die EU-DS-GVO.

Datenschutzbeauftragter Baden-Württemberg schaltet sich ein

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg spricht dagegen von einem Verstoß gegen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Die Betroffenen haben laut den Medienerkenntnissen nicht auf alle Daten Zugriff, die durch die Kameras erstellt wurden.

Auch wenn der Autobauer die Übermittlung der Daten bestreitet, konnte wohl durch Tests nachgewiesen werden, dass Videoaufnahmen unverfälscht an den Autobauer übermittelt bzw. durch ihn abgerufen wurden. Schon in anderen Fällen geriet der Hersteller bei der Verarbeitung von Daten in Kritik, die DS-GVO nicht einzuhalten und unnötig Daten zu sammeln.

Da der Autofabrikant nun auch ein größeres Werk in Deutschland eröffnet, könnte die Zuständigkeit des Datenschutzes demnächst auch auf die Deutschen gesetzlichen Vorgaben entfallen. Eine weitere Prüfung der Angelegenheit und die weitere Verarbeitung von Daten wird dabei vermutlich weiter unter die Lupe genommen werden.

Datenschutz in der Mobilität in NRW

In Deutschland schreitet die Technologisierung der Mobilität immer weiter voran. So wichtig diese Entwicklung ist, so genau sollte dabei auch ein Augenmerk auf die Einhaltung des Datenschutzes gelegt werden. Worauf Sie bei der veränderten Mobilität achten sollten, haben wir in unserem Blog zusammengefasst.

Die DS-GVO auch bei Geschäftswagen der neuen Generation umsetzen

Bei der Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung spielen auch technologisierte Firmenwagen eine große Rolle. Lassen Sie mögliche neue Technologien, gerade im Bereich von Videoaufnahmen und dem Einsatz von Dashcams, oder anderen Aufzeichnungsmöglichkeiten, durch Ihren (externen) Datenschutzbeauftragten bewerten.

Wir vor Datenschutzberater.NRW beraten und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der DS-GVO in Ihrem Unternehmen. Wir stellen einen (externen) Datenschutzbeauftragten (TÜV) und bieten u.a. zusätzlich folgende Maßnahmen zur Unterstützung Ihres Unternehmens an:

Wir betreuen bereits erfolgreich Mandanten im Raum Köln, Düsseldorf, Bonn und ganz NRW. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und wir erstellen Ihnen ein individuelles und praxisbezogenes Angebot.

Dieser Artikel dient zur allgemeinen Erstinformation, ersetzt keine fachliche und individuelle Beratung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Benötigen Sie Hilfe bei der Umsetzung der DS-GVO in NRW? Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage – wir beraten Sie gerne über unsere Leistungen im Datenschutz.

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