Datenschutz in der PraxisLesezeit: 3 Min

DS-GVO und BDSG für Unternehmen in Köln und Umgebung

In unserer digitalen Welt sind Kundendaten für Unternehmen sowohl ein Schatz als auch eine große Verantwortung. Die Vorgaben aus dem Datenschutz müssen vom Verantwortlichen eines Unternehmens oder einer Organisation zwingend umgesetzt werden. Datenschutz ist dabei ein zentrales Anliegen, und dabei spielen zwei Begriffe eine besondere Rolle: Anonymisierung und Pseudonymisierung. Aber was bedeuten diese Begriffe, und wie können sie dazu beitragen, die Privatsphäre der Kunden zu schützen?

BLOG-TIPP: DATENSCHUTZ IN DER PRAXIS – WAS SIND PERSONENBEZOGENE DATEN NACH DS-GVO?

Die Grundlage: Datenminimierung im Datenschutz

Als eine Grundlage für den Datenschutz gilt die Datenminimierung. Datenminimierung bedeutet, dass Unternehmen nur solche personenbezogenen Daten erfassen und verarbeiten sollten, die unbedingt benötigt werden, um ein einen bestimmten Zweck zu erfüllen. Alles, was darüber hinausgeht, sollte vermieden werden.

Dieses Prinzip hält Unternehmen an, sich genau zu überlegen, welche personenbezogenen Daten wirklich notwendig sind und verhindert, dass unnötige Daten gesammelt werden, die ein potenzielles Risiko für die Privatsphäre darstellen könnten.

BLOG-TIPP: WAS IST DATENMINIMIERUNG?

Warum ist Datenminimierung wichtig?

Die Datenminimierung hilft dabei, das Risiko von Datenmissbrauch zu minimieren. Je weniger personenbezogene Daten ein Unternehmen speichert oder verarbeitet, desto geringer ist die Chance, dass diese Daten in falsche Hände geraten oder durch Hackerangriffe gestohlen werden.

Darüber hinaus ist die Datenminimierung nicht nur eine Frage des guten Willens, sondern auch eine Vorgabe im Datenschutz. Nach der DS-GVO müssen Unternehmen nachweisen können, dass sie das Prinzip der Datenminimierung befolgen. Nichtbeachtung kann zu Strafen führen.

Datenminimierung in der Praxis umsetzen

In der Praxis bedeutet Datenminimierung, dass zum Beispiel bei der Registrierung für einen Newsletter nicht mehr Informationen abgefragt werden als unbedingt nötig. Ausreichend könnte es sein, lediglich die E-Mail-Adresse zu erfragen, statt auch nach Namen, Geburtsdatum oder Wohnadresse zu fragen, sofern diese Informationen für den Versand des Newsletters nicht relevant sind.

BLOG-TIPP: DATENSCHUTZ FÜR UNTERNEHMEN IN NRW – GRUNDSÄTZE DES DATENSCHUTZES

Was ist Anonymisierung im Datenschutz?

Anonymisierung ist ein Verfahren, bei dem personenbezogene Daten so bearbeitet werden, dass sie nicht mehr einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können. Der wichtige Punkt hierbei ist ‘nicht mehr bestimmbar’. Das heißt, sobald Daten so verändert wurden, dass die Person dahinter nicht mehr erkennbar ist und nicht mit vertretbarem Aufwand identifiziert werden kann, sprechen wir von Anonymisierung.

Beispiel zur Anonymisierung im Datenschutz

Stellen Sie sich vor, Sie führen eine Kundenumfrage durch. Anstatt Namen und Adressen zu sammeln, beschränken Sie sich nur auf Antworten, die keine direkten Rückschlüsse auf den Teilnehmer zulassen. So kann Ihr Unternehmen Trends erkennen, ohne die Identität der Einzelnen zu wissen.

BLOG-TIPP: TOM IM DATENSCHUTZ – ANONYMISIERUNG

Was ist Pseudonymisierung im Datenschutz?

Pseudonymisierung ist ein wenig anders. Hier werden die Daten so verarbeitet, dass sie nicht ohne zusätzliche Informationen einer Person zugeordnet werden können. Die Daten sind also nicht direkt identifizierbar, es sei denn, man hat Zugang zu einer Art ‘Schlüssel’, der die Informationen entschlüsselt.

Beispiel zur Pseudonymisierung im Datenschutz

Ein Beispiel wäre ein Kundenservice-System, in dem Kunden nicht unter ihrem echten Namen gespeichert werden, sondern unter einem Code oder Pseudonym. Nur bestimmte berechtigte Personen im Unternehmen können diese Codes den echten Namen zuordnen.

BLOG-TIPP: EFFEKTIVE UMSETZUNG VON TECHNISCHEN UND ORGANISATORISCHEN MASSNAHMEN (TOM) IM DATENSCHUTZ

Warum ist das wichtig?

Unternehmen sind verpflichtet, personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu schützen. Anonymisierung und Pseudonymisierung sind wertvolle Instrumente, um diese Anforderungen zu erfüllen und das Risiko von Datenschutzverletzungen zu minimieren.

Pseudonymisierung und Anonymisierung sind im Grunde auch ein Werkzeug dazu, eine Datenminimierung umzusetzen. Wenn Pseudonyme statt personenbezogener Daten eingesetzt werden, kann die Sicherheit bei deren Verarbeitung verbessert werden. Bei der Anonymisierung von Daten, kann dies den Datenschutz sogar überflüssig machen, sofern kein Rückgängigmachen der Anonymisierung möglich ist.

Worauf müssen Unternehmen achten?

Bei der Umsetzung von Anonymisierung oder Pseudonymisierung müssen Unternehmen sorgfältig vorgehen. Es muss sichergestellt sein, dass die Daten tatsächlich nicht (mehr) einer Person zugeordnet werden können, bzw. bei Pseudonymisierung, dass der „Schlüssel“ sicher verwahrt wird. Die Verantwortlichen sollten folgende Punkte beachten:

  • Detaillierte Kenntnisse darüber, was mit personenbezogenen Daten passieren soll, und welche Datenschutzbestimmungen gelten.
  • Anonymisierung sollte so erfolgen, dass eine Re-Identifizierung praktisch unmöglich ist.
  • Bei der Pseudonymisierung sollte der „Schlüssel“ getrennt und sicher aufbewahrt werden, sodass unbefugte Personen keinen Zugriff darauf haben.
  • Regelmäßige Überprüfungen der Prozesse zur Anonymisierung und Pseudonymisierung sind notwendig, um zu gewährleisten, dass sie immer noch dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und effektiv sind.

Schließlich ist es wichtig, dass diese Maßnahmen nicht nach einmaliger Durchführung als erledigt betrachtet werden. Vielmehr sollten sie Teil einer kontinuierlichen und aktiven Datenschutzstrategie sein. Nur so lassen sich Daten wirklich schützen und das Vertrauen der Kunden in das Unternehmen stärken.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Erstinformation, ersetzt keine fachliche und individuelle Beratung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie den Datenschutz ausreichend umsetzen, dann lassen Sie sich von uns professionell beraten.

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