DSGVO in ArztpraxenLesezeit: 4 Min

LDI NRW veranlasst Überprüfungen der Situation im Datenschutz

In einer Pressemitteilung vom 1. September 2025 teilte die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit NRW (LDI NRW), Bettina Gayk, mit, dass ihre Behörde eine Initiativprüfung für Pflegeeinrichtungen gestartet hat.

Grund dafür seien mehrfach wiederkehrende Beschwerden darüber, dass es einen rechtswidrigen Umgang von Pflegekräften mit den Daten von Betreuten gegeben habe.

Unzureichende Schulungen wegen hoher Fluktuation

Dabei beruft sie sich auf die hohe Personalfluktuation im Pflegebereich. „Und es scheint uns wahrscheinlich, dass dies mangelhafte datenschutzrechtliche Unterweisungen der Bediensteten zur Folge hat.“ so die LDI NRW in der Meldung weiter.

Laut der Mitteilung gehe es bei den Beschwerden hauptsächlich um die unbefugte Weitergabe von Informationen an Dritte. Als Beispiel werden Informationen zu Sterbefällen, zur wirtschaftlichen Situation pflegebedürftiger Personen oder an medizinische Dienstleister außerhalb der Pflegeeinrichtung genannt.

Lücken bei Mitarbeiterschulungen schließen

Um mögliche Lücken zu erkennen und zu schließen, hat die Behörde einzelne Pflegeeinrichtungen angeschrieben und Ihnen einen Fragenkatalog zukommen zu lassen. Dabei geht es auch darum, wie und ob die Unterweisung der Mitarbeiter durchgeführt werden.

„Eine abschließende Bewertung der Initiativprüfung wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben und kann eine Basis für anschließende allgemeine Hinweise der LDI NRW zum Datenschutz in Pflegeeinrichtungen bilden. Die Landesbeauftragte empfiehlt jedoch schon jetzt allen Pflegeeinrichtungen im Lande, ihre Datenschutz- und zugehörigen Schulungskonzepte zu überprüfen.“ (Quelle LDI NRW)

BLOG-TIPP: AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGEN UND PROFILING UND DER DATENSCHUTZ

Mitarbeiterschulungen als maßgeblicher Bestanteil des Datenschutzes in Pflegeeinrichtungen

Die LDI NRW weist in der Pressemitteilung dabei auch noch einmal darauf hin, dass gerade die Mitarbeiterschulungen ein wichtiger Bestandteil im Datenschutz für Pflegeeinrichtungen darstellt. Sie empfiehlt dabei ein entsprechendes Schulungskonzept, welches durch „turnusmäßige Unterweisungen zu datenschutzrelevanten Themen“ die Umsetzung des Datenschutzes sicherstellt.

Das Schreiben der LDI NRW zeigt, wie wichtig die Schulung der Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen im Datenschutz ist. Gerade jene Personen, die mit besonders schützenswerten personenbezogenen Daten arbeiten, sollten wissen, wie man damit sicher umgeht, welche Daten nicht weitergegeben werden dürfen und wie man auch im Alltag eines Pflegeheimes den Datenschutz, also den Schutz der personenbezogenen Daten sicherstellen kann.

Empfehlung der LDI NRW für Pflegeeinrichtungen

Dabei empfiehlt die LDI NRW als regelmäßige Schulungen, auch zu Auffrischung und Sensibilisierung der Mitarbeiter, das Aushändigen von Merkblättern, Online- oder Präsenzschulungen und den Versand von Newslettern.

Sie weist auch noch einmal darauf hin, dass die Umsetzung der Maßnahmen in „einer geeigneten Weise dokumentiert und deren der Erfolg regelmäßig evaluiert werden“ sollen.

Datenschutz in Pflegeeinrichtungen: Umsetzung und Bedeutung im Umgang mit Gesundheitsdaten

Neben der wichtigen Grundlage durch die Schulung von Mitarbeitern müssen Pflegeeinrichtungen auch die weiteren Vorgaben im Datenschutz umsetzen. Pflegeeinrichtungen verarbeiten täglich eine Vielzahl personenbezogener Daten, insbesondere solche, die als besonders schützenswert gelten. Die Einhaltung der Datenschutzvorgaben ist daher eine wichtige gesetzliche Pflicht.

BLOG-TIPP: SCHULUNGEN FÜR MITARBEITER – EIN WICHTIGES ELEMENT FÜR DIE UMSETZUNG DER DSGVO

Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes in Pflegeeinrichtungen

Die zentrale Rechtsgrundlage für den Datenschutz in Pflegeeinrichtungen bildet die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union, ergänzt durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die DS-GVO regelt den Schutz personenbezogener Daten und legt fest, unter welchen Bedingungen diese verarbeitet werden dürfen. Das BDSG enthält ergänzende Bestimmungen, die speziell für Deutschland gelten.

Pflegeeinrichtungen sind als Verantwortliche im Sinne der DS-GVO verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zu ergreifen, um die Sicherheit der Datenverarbeitung zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise Zugangsbeschränkungen, Verschlüsselungstechnologien und regelmäßige Schulungen des Personals.

Was sind personenbezogene Daten besonderer Kategorien?

Personenbezogene Daten besonderer Kategorien, auch als „sensible Daten“ bezeichnet, umfassen Informationen, die besonders schützenswert sind, da sie Rückschlüsse auf die Intimsphäre einer Person zulassen. Gemäß Artikel 9 DS-GVO zählen hierzu unter anderem:

  • Gesundheitsdaten,
  • genetische Daten,
  • biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung,
  • Daten zur rassischen oder ethnischen Herkunft,
  • politische Meinungen,
  • religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen,
  • Gewerkschaftszugehörigkeit.

Im Pflegebereich sind insbesondere Gesundheitsdaten von zentraler Bedeutung, da sie detaillierte Informationen über den Gesundheitszustand, Diagnosen, Behandlungen und Medikationen der Pflegebedürftigen enthalten.

BLOG-TIPP: DATENSCHUTZ IN DER PRAXIS – SICHERER UMGANG MIT PERSONENBEZOGENEN DATEN IN ARZTPRAXEN

Warum ist Datenschutz im Umgang mit Gesundheitsdaten in Pflegeeinrichtungen besonders wichtig?

Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert, da sie sensible Informationen über die körperliche und psychische Verfassung einer Person enthalten. Ein unbefugter Zugriff oder eine unzureichende Sicherung dieser Daten kann schwerwiegende Folgen haben, wie etwa Diskriminierung, Stigmatisierung oder den Verlust der Privatsphäre.

Umsetzung des Datenschutzes in der Praxis

Um den Anforderungen der DS-GVO und des BDSG gerecht zu werden, sollten Pflegeeinrichtungen folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Datenschutzkonzept entwickeln: Ein umfassendes Konzept, das alle Prozesse der Datenverarbeitung beschreibt und Risiken bewertet.
  2. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM): Implementierung von Zugriffsbeschränkungen, Verschlüsselung, regelmäßigen Backups und sicheren Kommunikationswegen.
  3. Schulung des Personals: Regelmäßige Datenschutzschulungen, um das Bewusstsein für den Umgang mit sensiblen Daten zu stärken.
  4. Vertragliche Regelungen mit Dienstleistern: Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen mit externen Dienstleistern, die personenbezogene Daten verarbeiten.
  5. Betroffenenrechte gewährleisten: Transparente Information der Pflegebedürftigen über die Datenverarbeitung und Ermöglichung von Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrechten.
  6. Dokumentation und Nachweis: Sorgfältige Dokumentation aller Datenschutzmaßnahmen und Vorfälle.

Mitarbeiterschulungen im Datenschutz für Pflegeeinrichtungen

Der Datenschutz in Pflegeeinrichtungen ist ein komplexes, aber unverzichtbares Thema. Die Verarbeitung personenbezogener Daten besonderer Kategorien, insbesondere von Gesundheitsdaten, erfordert besondere Sorgfalt und rechtliche Expertise.

Durch die Einhaltung der DS-GVO und des BDSG sowie durch die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen können Pflegeeinrichtungen den Schutz dieser sensiblen Daten sicherstellen und das Vertrauen ihrer Pflegebedürftigen stärken.

Das Beispiel, der Umfrage der LDI NRW zeigt auch, dass Aufsichtsbehörden sich über das Risiko der Verarbeitung dieser Daten gerade im Umgang mit Gesundheitsdaten und vulnerablen Personen bewusst sind und die Beschwerden von Betroffenen ernst nehmen.

Gerade im Pflegealltag gilt es den Datenschutz mit den Herausforderungen an den Pflegeberuf möglichst sicher, aber auch praxisnah zu gestalten. Dazu gehört ein umfassendes Datenschutzkonzept.

Das Team von Datenschutzberater.NRW bietet Organisationen unterschiedlicher Art Beratung im Datenschutz an. Mit unseren Fachleuten aus dem Bereich Datenschutz, IT und Steuerrecht erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot für eine Datenschutz-Erstberatung, die Betreuung durch einen externen Datenschutzbeauftragten und entwickeln ein für Sie passendes Konzept. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Wir betreuen Mandanten bundesweit. Lesen Sie mehr zu unserem individuellen Angebot. Dieser Artikel dient zur allgemeinen Erstinformation, ersetzt keine fachliche und individuelle Beratung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie den Datenschutz ausreichend umsetzen, dann lassen Sie sich von uns professionell beraten.

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