Lesezeit: 3 MinAutomatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung sind ein zentraler Aspekt der Datenschutzgrundverordnung. Der Artikel 22 DS-GVO regelt, unter welchen Bedingungen solche Entscheidungen zulässig sind, wann sie verboten sind und welche Rechte betroffene Personen haben.