
Was sind Grundsätze im Datenschutz?
Unsere Arbeitswelt wird zunehmend digitaler und verarbeitet personenbezogene Daten in einem immer umfangreicheren Umfang. Der Datenschutz, welcher in der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgelegt sind, muss dabei umgesetzt werden, egal auf welche Art und Weise – digital oder analog – personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Zwei zentrale Grundsätze, aus dem Datenschutz, sind die Integrität und die Vertraulichkeit personenbezogener Daten. In diesem Artikel erläutern wir diese Grundsätze, ihre Bedeutung und wie Unternehmen sie effektiv umsetzen können.
BLOG-TIPP: DATENSCHUTZ FÜR UNTERNEHMEN IN NRW – GRUNDSÄTZE DES DATENSCHUTZES
Welche Grundsätze gibt es im Datenschutz?
Im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind Unternehmen und Organisationen verpflichtet, eine Reihe von Grundsätzen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten.
Diese Grundsätze bilden das Fundament eines rechtskonformen und verantwortungsvollen Umgangs mit personenbezogenen Daten und dienen dem Schutz der Betroffenen vor Missbrauch und Datenverlust. Neben den zentralen Prinzipien der Integrität und Vertraulichkeit umfassen die Datenschutzgrundsätze unter anderem die Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Rechenschaftspflicht.
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz: personenbezogene Daten dürfen nur auf einer rechtlichen Grundlage verarbeitet werden, etwa durch Einwilligung oder zur Erfüllung eines Vertrags. Die Verarbeitung muss nachvollziehbar und für die Betroffenen transparent sein, sodass diese jederzeit über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung informiert sind.
- Zweckbindung: Die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten ist ausschließlich für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke zulässig. Eine Weiterverarbeitung zu anderen, nicht vereinbarten Zwecken ist grundsätzlich unzulässig.
- Datenminimierung: Es dürfen nur solche Daten erhoben und verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Überflüssige oder nicht relevante Daten sind zu vermeiden.
- Richtigkeit: Die gespeicherten Daten müssen sachlich korrekt und aktuell sein. Unternehmen sind verpflichtet, unrichtige oder veraltete Daten unverzüglich zu berichtigen oder zu löschen.
- Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für die Erfüllung des Verarbeitungszwecks notwendig ist. Nach Ablauf dieser Frist sind die Daten zu löschen oder zu anonymisieren.
- Rechenschaftspflicht: Verantwortliche Stellen müssen jederzeit nachweisen können, dass sie die Datenschutzgrundsätze einhalten. Dies erfordert eine sorgfältige Dokumentation und regelmäßige Überprüfung der Datenschutzmaßnahmen.
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Grundsätze im Datenschutz als Bestandteil der Umsetzung
Diese Grundsätze sind integraler Bestandteil eines umfassenden Datenschutzmanagements und bilden die Grundlage für die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM), die insbesondere die Integrität und Vertraulichkeit personenbezogener Daten sicherstellen. Nur durch die konsequente Beachtung aller Datenschutzprinzipien können Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden und das Vertrauen ihrer Kunden und Partner langfristig sichern. Im Folgenden richten wir den Fokus auf die Grundsätze der Integrität und Vertraulichkeit, die als zentrale Säulen des Datenschutzes besondere Aufmerksamkeit verdienen.
Was versteht man unter Integrität im Datenschutz?
Der Begriff „Integrität“ bezieht sich im Datenschutz auf die Unversehrtheit und Vollständigkeit personenbezogener Daten während der gesamten Verarbeitung. Dies bedeutet, dass Daten weder unbefugt verändert noch gelöscht oder verfälscht werden dürfen. Die Sicherstellung der Integrität schützt vor Manipulationen und gewährleistet, dass die Daten stets korrekt und zuverlässig sind.
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Die Bedeutung der Vertraulichkeit im Datenschutz
Die Vertraulichkeit bezieht sich auf den Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff. Nur autorisierte Personen dürfen Zugang zu sensiblen Informationen erhalten. Die Wahrung der Vertraulichkeit ist essenziell, um Datenschutzverletzungen und den damit verbundenen Schaden für Betroffene und Unternehmen zu vermeiden.
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Zur Gewährleistung der Vertraulichkeit gehören unter anderem:
- Verschlüsselung von Daten bei Übertragung und Speicherung
- Zugangskontrollen und Berechtigungskonzepte
- Schulungen der Mitarbeiter zum Umgang mit personenbezogenen Daten
- Einsatz von Firewalls und Antivirenprogrammen
Integrität und Vertraulichkeit im Sinne der DS-GVO
Die DS-GVO fordert in Artikel 5 die Einhaltung bestimmter Grundsätze bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Hierzu zählen insbesondere die Prinzipien der Datenminimierung, Zweckbindung, Richtigkeit, Integrität und Vertraulichkeit. Unternehmen sind verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, die diese Grundsätze gewährleisten.
Ein externer Datenschutzbeauftragter unterstützt Unternehmen dabei, diese Anforderungen umzusetzen. Er analysiert bestehende Prozesse, identifiziert Risiken und empfiehlt geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung von Integrität und Vertraulichkeit.
Das Team von Datenschutzberater.NRW bietet Organisationen unterschiedlicher Art Beratung im Datenschutz an. Mit unseren Fachleuten aus dem Bereich Datenschutz, IT und Steuerrecht erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot für eine Datenschutz-Erstberatung, die Betreuung durch einen externen Datenschutzbeauftragten und entwickeln ein für Sie passendes Konzept. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Wir betreuen Mandanten bundesweit. Lesen Sie mehr zu unserem individuellen Angebot. Dieser Artikel dient zur allgemeinen Erstinformation, ersetzt keine fachliche und individuelle Beratung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie den Datenschutz ausreichend umsetzen, dann lassen Sie sich von uns professionell beraten.
Dennis Manz ist seit über 20 Jahren selbstständig. Ist in der IT für unterschiedliche Branchen und seit langer Zeit auch im Bereich Buchhaltung und Steuerrecht tätig. Als Gründer und Geschäftsführer der Datenschutzberater.NRW GmbH betreut er zusammen mit seinem Team erfolgreich Unternehmen, Praxen, Steuerberater und unterschiedliche Einrichtungen in Sachen Datenschutz und GoBD-Beratung.