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Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nach der DS-GVO nur zulässig, wenn eine klare Rechtsgrundlage besteht. Die DS-GVO nennt dafür Erlaubnistatbestände – von der Einwilligung der betroffenen Person bis hin zu gesetzlichen Verpflichtungen oder berechtigten Interessen. Was das bedeutet, lesen Sie in diesem Blogartikel.
Rechtsgrundlagen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten









