Umsetzung der DS-GVOLesezeit: 3 Min

Datenschutz als Mehrwert für Kunden und Mitarbeiter

Personenbezogene Daten werden mittlerweile in den meisten fällen auf irgendeiner Art und Weise digital verarbeitet. Aber auch bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf manuelle Weise, gilt es den Datenschutz umzusetzen. Dabei ist der Datenschutz nicht nur gesetzliche Vorgabe, sondern in erster Linie Schutz von Betroffenen – also Kunden, Interessenten, Mitarbeitern und Bewerbern.

Viele Unternehmen sehen im Datenschutz oft nur die gesetzliche Vorgabe, die es zu erfüllen gilt. Doch tatsächlich geht es um viel mehr – nämlich um den Schutz der Menschen, insbesondere der Kunden, mit denen wir Geschäfte machen. In diesem Artikel möchten wir erläutern, warum Datenschutz nicht nur eine Pflicht, sondern eine notwendige Verantwortung ist, die Vertrauen und Sicherheit schafft.

Datenschutz: Mehr als nur rechtliche Anforderungen

Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind wichtige gesetzliche Regelungen, die den Umgang mit personenbezogenen Daten festlegen. Doch obwohl diese Gesetze die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, sind sie in erster Linie dazu da, den Einzelnen zu schützen.

Personenbezogene Daten umfassen Informationen wie Name, Adresse, E-Mail und sogar IP-Adressen. Der verantwortungsvolle Umgang mit diesen Daten schützt nicht nur die Privatsphäre von Individuen, sondern verhindert auch potenzielle Missbräuche. Wenn Kunden sich sicher fühlen, ihre Daten einem Unternehmen anzuvertrauen, entsteht eine Vertrauensbasis, die für den Erfolg eines jeden Unternehmens entscheidend ist.

BLOG-TIPP: AUSKUNFTSERSUCHEN VON BETROFFENEN IM DATENSCHUTZ: EIN LEITFADEN FÜR UNTERNEHMEN UND ORGANISATIONEN

Datenschutz – der Schutz natürlicher Personen

Wo personenbezogene Daten verarbeitet werden, entsteht eine potenzielle Gefahr für den sogenannten Betroffenen – also jenen, dessen Daten verarbeitet werden, die einen Rückschluss auf seine Person zulassen könnten.

Was genau personenbezogene Daten sind, kann dabei durchaus unterschiedlich sein und ist nicht selten auch abhängig von der Situation. Daher ist es wichtig, dass der Prozess, in dem personenbezogene Daten verarbeitet werden, auch dahingehend mit in die Beurteilung einbezogen wird. Was in der einen Situation eine neutrale Aussage über eine Person ist, kann in einer anderen dann trotzdem Rückschlüsse auf den Betroffenen zulassen.

So dynamisch wie diese Bewertungen sind, so wichtig ist es auch, den Datenschutz anzupassen, um die Personen zu schützen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden.

BLOG-TIPP: DATENSCHUTZ IN DER PRAXIS – WAS SIND PERSONENBEZOGENE DATEN NACH DS-GVO?

Was sind die Gefahren, wenn der Datenschutz nicht eingehalten wird?

Wir berichten auf unserem Blog oft darüber, warum der Datenschutz umgesetzt werden muss und dass eine Nichteinhaltung empfindliche Bußgelder mit sich bringen kann. Das ist vor allem deshalb der Fall, weil die Betroffenen geschützt werden sollen.

Aus diesem Grund gibt es strenge Vorgaben und Regeln, bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Wenn die personenbezogenen Daten bei der Verarbeitung nicht ausreichend geschützt sind und daher zum Beispiel, durch Unbefugte abgegriffen werden können, kann der Schaden für den Betroffenen – also den Kunden, Mitarbeiter, Interessenten usw. durchaus groß sein. Dabei handelt es sich dann um einen Schaden einer natürlichen Person, den es gilt durch die nötigen Maßnahmen zu verhindern.

Daher ist jeder, der personenbezogene Daten von Betroffenen verarbeitet, verpflichtet die Vorgaben im Datenschutz ausreichend umzusetzen. Dadurch werden in Unternehmen, Vereinen, Schulen, Kanzleien, Praxen und allen anderen Organisationen die Menschen geschützt, mit denen man zusammenarbeiten möchte – also jeder einzelne von uns.

BLOG-TIPP: DATENSCHUTZ AUF DER UNTERNEHMENSWEBSEITE – WARUM IST DAS SO WICHTIG?

Vertrauen als Grundlage für Geschäftsbeziehungen

Unternehmen, die Datenschutz ernst nehmen und transparent mit den persönlichen Daten ihrer Kunden umgehen, schaffen ein positives Image. Kunden wissen, dass ihre Daten in sicheren Händen sind und dass das Unternehmen ihre Privatsphäre respektiert. Dies führt nicht nur zu einer höheren Kundenzufriedenheit, sondern kann auch die Kundenbindung stärken.

Datenschutz als Teil der Unternehmensstrategie

Datenschutz sollte nicht isoliert betrachtet werden, sondern als ein integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie sein. Wer sich mit dem Schutz von personenbezogenen Daten beschäftigt, der wird überrascht sein, wo diese überall verarbeitet werden.

Dazu gilt es alle Prozesse zu bewerten und Strategien umzusetzen, um die Abläufe sicher zu gestalten. Neben dem Schutz von Betroffenen und einem Wettbewerbsvorteil für Unternehmen aufgrund eines entsprechenden Images, zeigt der Datenschutz auch Schwachstellen auf, die für Unternehmen wichtig sind.

Diese Schwachstellen können in der IT-Sicherheit, Zugangsmanagement, dem Umgang mit Akten usw. stecken und dann auch Firmeninterner betreffen. Gerade in der IT-Infrastruktur können fehlende Sicherheitsmaßnahmen auch Schaden für Unternehmen z.B. durch Hackerangriffe usw. bedeuten. Die Bewertung und Umsetzung des Datenschutzes kann also auch ein Mehrwert für die Sicherheit im Unternehmen sein.

BLOG-TIPP: DIE ROLLE DES DATENSCHUTZES IN DER DIGITALEN TRANSFORMATION: CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN

Datenschutz als Mehrwert

Daher ist der Datenschutz als Mehrwert für Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Brache zu sehen. Mit der Umsetzung des Datenschutzes werden Betroffene geschützt, was auch die Daten des Unternehmen schützen kann und die Sicherheit des Unternehmens kann bewertet werden.

Daher macht es Sinn, sich ausgiebig mit dem Thema Datenschutz zu beschäftigen. Da das mitunter komplex sein kann, ist ein Datenschutzbeauftragter ein gutes Mittel der Wahl, um die Umsetzung sicherzustellen.

Das Team von Datenschutzberater.NRW bietet Organisationen unterschiedlicher Art Beratung im Datenschutz an. Mit unseren Fachleuten aus dem Bereich Datenschutz, IT und Steuerrecht erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot für eine Datenschutz-Erstberatung, die Betreuung durch einen externen Datenschutzbeauftragten und entwickeln ein für Sie passendes Konzept. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Wir betreuen Mandanten bundesweit. Lesen Sie mehr zu unserem individuellen Angebot. Dieser Artikel dient zur allgemeinen Erstinformation, ersetzt keine fachliche und individuelle Beratung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie den Datenschutz ausreichend umsetzen, dann lassen Sie sich von uns professionell beraten.

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