DS-GVO und BDSG umsetzen
Die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in die Datenverarbeitung hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Unternehmen nutzen KI, um Prozesse zu optimieren, Entscheidungen zu automatisieren und personalisierte Dienstleistungen anzubieten.
Dabei bringt die Implementierung von KI sowohl Risiken als auch Chancen mit sich, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz. In diesem Artikel beleuchten wir die relevanten Aspekte und bieten konkrete Strategien zur Implementierung von KI unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).
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Risiken im Datenschutz durch den Einsatz von KI
- Verletzung von Privatsphäre und personenbezogenen Daten: KI-Anwendungen speichern und analysieren häufig große Mengen an personenbezogenen Daten. Unzureichende Maßnahmen zur Sicherung dieser Daten können zu Datenschutzverletzungen führen.
- Intransparente Entscheidungsprozesse: KI-Algorithmen sind oft komplex und schwer nachvollziehbar. Dies kann zu einer Analyseschwierigkeit führen, die es Betroffenen erschwert, zu verstehen, wie ihre Daten verwendet werden, was der DS-GVO widerspricht.
- Diskriminierung und Bias: KI-Systeme können Bias (Vorurteile) aufweisen, die auf fehlerhaften oder einseitig gesammelten Daten basieren. Dies kann zu diskriminierenden Ergebnissen führen, die sowohl rechtliche als auch ethische Implikationen haben.
- Datensicherheit: Die Herausgabe sensibler Informationen an KI-Systeme birgt das Risiko von Cyberangriffen. Solche Angriffe können nicht nur zu Datenverlust führen, sondern auch das Vertrauen der Kunden in die Marke beeinträchtigen.
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Chancen durch den Einsatz von KI
KI kann Prozesse automatisieren und somit die Effizienz steigern. Durch die Analyse großer Datenmengen können Unternehmen wertvolle Erkenntnisse gewinnen und Entscheidungen auf einer fundierteren Basis treffen.
KI ermöglicht eine personalisierte Ansprache der Kunden, was zu einer höheren Kundenzufriedenheit führen kann. Dies kann durch datenschutzkonforme Methoden, wie z. B. Anonymisierung, geschehen.
Der Einsatz von KI kann auch dazu dienen, Datenschutzverletzungen proaktiv zu erkennen und zu verhindern. KI-gestützte Systeme können verdächtige Aktivitäten identifizieren und entsprechend reagieren.
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Strategien zur Implementierung von KI unter Berücksichtigung der DS-GVO
Bei der Entwicklung von KI-Anwendungen sollte der Datenschutz von Anfang an berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) in die Architektur der Systeme integriert werden müssen, um sicherzustellen, dass lediglich notwendige Daten verarbeitet werden und diese sicher gespeichert sind.
Unternehmen sollten ihren Kunden klar und verständlich kommunizieren, welche Daten gesammelt werden, zu welchem Zweck diese Daten verarbeitet werden und welche Rolle KI dabei spielt. Informationen über die eingesetzten Algorithmen sollten in verständlicher Form bereitgestellt werden.
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Regelmäßige Risikoanalyse
Unternehmen sind angehalten, regelmäßige Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) durchzuführen. Hierbei sollten insbesondere die Risiken durch den Einsatz von KI bewertet werden. Dies dient nicht nur der Compliance, sondern auch der Identifizierung von Verbesserungspotenzialen.
Die Mitarbeiter sollten in Bezug auf Datenschutzbestimmungen und den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten geschult werden. Eine umfassende Sensibilisierung im Unternehmen kann dazu beitragen, Datenschutzverletzungen zu vermeiden.
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Einbindung eines Datenschutzbeauftragten
Die frühzeitige Einbindung eines externen Datenschutzbeauftragten kann maßgeblich dazu beitragen, dass alle Maßnahmen zur Umsetzung der DS-GVO im Kontext der KI berücksichtigt und rechtzeitig implementiert werden.
Die Integration von Künstlicher Intelligenz in die Datenverarbeitung hält sowohl Risiken als auch vielversprechende Chancen bereit. Durch ein verantwortungsbewusstes Management dieser Technologien und die Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen kann das Vertrauen der Kunden gefestigt und gleichzeitig innovative Lösungen hervorgebracht werden.
Für weiterführende Fragen oder individuelle Beratungen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach über die angegebenen Kontaktinformationen.
Dennis Manz ist seit über 20 Jahren selbstständig. Ist in der IT für unterschiedliche Branchen und seit langer Zeit auch im Bereich Buchhaltung und Steuerrecht tätig. Als Gründer und Geschäftsführer der Datenschutzberater.NRW GmbH betreut er zusammen mit seinem Team erfolgreich Unternehmen, Praxen, Steuerberater und unterschiedliche Einrichtungen in Sachen Datenschutz und GoBD-Beratung.