
KI-Beauftragter und Datenschutz
Künstliche Intelligenz (KI) ist längst ein integraler Bestandteil vieler Geschäftsprozesse geworden. Von der Automatisierung einfacher Aufgaben bis hin zur Analyse großer Datenmengen – die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig.
Doch bei der Implementierung von KI-Systemen gibt es eine Vielzahl von Herausforderungen zu beachten, insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz. Aus diesem Grund ist es von entscheidender Bedeutung, einen Fachmann für Künstliche Intelligenz, in Form eines AI Officer, KI-Sachverständigen oder KI-Beauftragten, hinzuzuziehen.
KI und der Betriebsrat
Bereits 2021 wurde im Betriebsrätemodernisierungsgesetz die Mitbestimmung in den digitalen Transformationsprozessen weiter gestärkt. Das passiert vor allem dadurch, dass der Betriebsrat ein Recht auf die Mitsprache bei der Einführung von KI-Systemen haben.
Da es nicht immer einfach ist, diese Vorgaben sicher umzusetzen, macht es Sinn sich extern beraten zu lassen. Auch wenn kein Betriebsrat involviert ist, sollten Unternehmen sich im Umgang mit der KI beraten lassen und das bereits im Vorfeld. Es macht Sinn bereits vor der Einführung der Systeme sich auch mit dem Blick auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und dem Datenschutz damit auseinander zu setzen.
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Warum ein KI-Sachverständiger?
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bringt zahlreiche Vorteile, jedoch auch erhebliche Risiken, vor allem im Hinblick auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Ein KI-Sachverständiger kann umfangreiche Kenntnisse über die verschiedenen KI-Technologien bereitstellen und sicherstellen, dass diese im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen stehen. Hier sind einige Gründe, warum die Einbeziehung eines KI-Beauftragten unerlässlich ist:
- Fachliche Expertise: Ein KI-Sachverständiger bringt fundierte Kenntnisse über KI-Algorithmen, maschinelles Lernen und deren Anwendung in der Praxis mit. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass die KI-Systeme korrekt und effizient eingesetzt werden.
- Rechtliche Compliance: Der Einsatz von KI kann compliance-relevante Fragen aufwerfen, insbesondere wenn es um die Verarbeitung von Daten geht. Ein AI Officer stellt sicher, dass alle tätigkeitsbezogenen Anforderungen erfüllt werden und das Unternehmen den gesetzlichen Vorgaben genügt.
- Schutz personenbezogener Daten: Künstliche Intelligenz kann große Mengen an personenbezogenen Daten verarbeiten. Daher ist es für Unternehmen wichtig, bestimmte Maßnahmen zu implementieren, um die Datensicherheit zu gewährleisten. Ein KI-Beauftragter ist geschult darin, potenzielle Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu empfehlen.
Datenschutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI
Bei der Nutzung von KI-Systemen werden häufig personenbezogene Daten verarbeitet. Dies kann beispielsweise durch die Erhebung, Speicherung oder Analyse von Daten geschehen, die zur Identifizierung von Einzelpersonen verwendet werden können. Laut der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist der Schutz dieser Daten von größter Bedeutung, um die Privatsphäre der Betroffenen zu wahren.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten in KI-Systemen kann in mehreren Phasen erfolgen:
- Datensammlung: Hierbei handelt es sich um die Erhebung von Daten, die entweder direkt von den Betroffenen oder durch Maschinen gesammelt werden können.
- Datenverarbeitung: Die gesammelten Daten werden analysiert und ausgewertet. Hierbei kommen unterschiedliche Algorithmen und Modelle zum Einsatz, die die Daten kategorisieren oder Muster erkennen.
- Datenübertragung: Bei der Nutzung von cloudbasierten Lösungen besteht das Risiko, dass Daten in Drittländer übertragen werden, was zusätzliche datenschutzrechtliche Auswirkungen haben kann.
Um die Rechte der Betroffenen im Sinne des Datenschutzes zu wahren, ist es wichtig, klare und nachvollziehbare Prozesse in der Verarbeitung von Daten zu definieren und diese regelmäßig zu überprüfen.
Datenschutz richtig umsetzen
Dabei ist es auch wichtig, dass Maßnahmen im Sinne des Datenschutzes ergriffen werden müssen, um personenbezogene Daten entsprechend zu Schützen. Zu den Vorgaben zählen zum Beispiel die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), welche vor allem dazu dienen, mögliche Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten bei deren Verarbeitung einzuführen.
Auch eine Risikoanalyse und möglicherweise eine Datenschutzfolgenabschätzung spielen dabei eine wichtige Rolle. Ebenso muss ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) geführt werden, um alle Verarbeitungsprozesse zu dokumentieren. Auch die Auftragsverarbeitung muss bei allen Prozessen, auch bei der Nutzung von KI-Systemen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten, geprüft und dem Datenschutz entsprechend umgesetzt werden.
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Der EU AI Act: Ein neuer rechtlicher Rahmen
Mit dem EU AI Act wird ein umfassendes Regelwerk für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz in Europa geschaffen. Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, ein harmonisiertes Regelwerk für KI-Systeme zu etablieren, um sowohl die Innovation zu fördern als auch die Sicherheit und den Datenschutz zu gewährleisten.
Der AI Act zielt darauf ab, sicherzustellen, dass KI-Systeme im Einklang mit den Grundrechten und Werten der Europäischen Union steht, einschließlich des Datenschutzes. KI-Systeme werden in verschiedene Risikoklassen eingeteilt, von minimalem bis zu hohem Risiko, was unterschiedliche Anforderungen an die Transparenz und Sicherheit zur Folge hat.
Der Gesetzesentwurf legt auch klare Verantwortlichkeiten für Anbieter und Nutzer von KI fest, einschließlich der Notwendigkeit, Sicherheits- und Compliance-Maßnahmen zu implementieren.
Die Umsetzung des EU AI Act ist entscheidend, um ein sicheres und vertrauenswürdiges Umfeld für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu schaffen. Unternehmen sollten die Vorschriften ernst nehmen und einen KI-Beauftragten einsetzen, um sicherzustellen, dass sie sowohl rechtlich als auch ethisch handeln.
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Datenschutz und KI – Berater können unterstützen
Die Implementierung von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen bietet viele Chancen, bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich, vor allem in Bezug auf den Datenschutz. Ein Fachmann, ist dabei eine große Hilfe, um sicherzustellen, dass die KI-Systeme effektiv, rechtssicher und datenschutzkonform betrieben werden.
Die Einhaltung des EU AI Act wird nicht nur zur Rechtssicherheit des Unternehmens beitragen, sondern auch das Vertrauen der Kunden in die Verantwortlichkeit des Unternehmens stärken.
Wenn Sie bei der Umsetzung des Datenschutzes bei der Verwendung von KI-gestützten Systemen Unterstützung benötigen, dann kommen Sie gerne auf uns zu. Wir beraten Sie gerne in allen Themen rund um den Datenschutz.
Das Team von Datenschutzberater.NRW bietet Organisationen unterschiedlicher Art Beratung im Datenschutz an. Mit unseren Fachleuten aus dem Bereich Datenschutz, IT und Steuerrecht erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot für eine Datenschutz-Erstberatung, die Betreuung durch einen externen Datenschutzbeauftragten und entwickeln ein für Sie passendes Konzept. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Dennis Manz ist seit über 20 Jahren selbstständig. Ist in der IT für unterschiedliche Branchen und seit langer Zeit auch im Bereich Buchhaltung und Steuerrecht tätig. Als Gründer und Geschäftsführer der Datenschutzberater.NRW GmbH betreut er zusammen mit seinem Team erfolgreich Unternehmen, Praxen, Steuerberater und unterschiedliche Einrichtungen in Sachen Datenschutz und GoBD-Beratung.