Phishing und DatenschutzLesezeit: 3 Min

Warum IT-Sicherheit und Datenschutz zusammengehören

Hackerangriffe und Datenverluste der unterschiedlichsten Arten gehören längst zur realen Bedrohung von Unternehmen und Organisationen jeglicher Art. Das zeigt, dass die IT-Sicherheit und der Datenschutz zusammengehören. Wenn durch fehlende IT-Infrastrukturen und Cyber-Sicherheit auch personenbezogene Daten in Gefahr sind, dann kommen hier nicht selten auch Datenschutzverstöße auf den Plan.

Nicht ausreichende Sicherheit im Datenschutz kann zu Bußgeldern, aber auch zu Schadensersatzansprüchen von Betroffenen führen. Daher gilt es, auf Hackerangriffe und mögliche Schwachstellen in der IT ausreichend reagieren zu können.

Datenschutz und Cybersicherheit

In einer zunehmend digitalisierten Welt, in der Daten zu einem wertvollen Gut avancieren, müssen Unternehmen besonders wachsam sein. Die Risiken von Bußgeldern und Schadensersatz im Datenschutz sind erheblich, insbesondere im Zusammenhang mit Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG. Bei unerlaubten Zugriffen auf personenbezogene Daten können nicht nur hohe Geldstrafen in Euro drohen, sondern auch Ansprüche auf Schadensersatz von Betroffenen entstehen.

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Die Relevanz von Bußgeldern und Schadensersatz im Datenschutzzeitalter

Bußgelder und Schadensersatz im Datenschutz sind ein gravierendes Risiko, besonders im Kontext von Hackerangriffen. Unternehmen, die gegen die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) oder des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verstoßen, sehen sich nicht nur mit hohen Bußgeldern konfrontiert, sondern auch mit potenziellen Schadensersatzansprüchen von Betroffenen.

Daher ist es für Unternehmen unerlässlich, proaktive Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße zu vermeiden und sich gegen mögliche Angriffe abzusichern. Die rechtzeitige Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) spielt hierbei eine zentrale Rolle.

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Analysieren Sie einen fiktiven Hackerangriff

Die rechtlichen Konsequenzen eines Hackerangriffs können für Unternehmen schwerwiegende Folgen haben, insbesondere in Bezug auf Bußgelder und Schadensersatz. Im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind Unternehmen verpflichtet, personenbezogene Daten zu schützen.

Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen, die je nach Schwere des Verstoßes in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes liegen können. Darüber hinaus haben Betroffene unter anderem das Recht, Schadensersatz zu fordern. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, präventive Maßnahmen zu ergreifen und einen strategischen Krisenplan zu entwickeln, um im Fall eines Angriffs schnell und adäquat reagieren zu können.

Das bedeutet, dass die Maßnahmen, die bei einem möglichen Hackerangriff greifen sollten, entsprechend getestet werden sollten. Das bedeutet auch, dass anhand von fiktiven Fällen sowohl die Abläufe bei einem Hackerangriff als auch die möglichen Maßnahmen getestet werden sollten.

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Identifizieren Sie potenzielle Schwachstellen in Ihrem eigenen Datenschutzkonzept

Dabei ist es wichtig, dass bei diesen Tests mögliche Schwachstellen im Datenschutzkonzept erkannt und behoben werden. Aber auch die IT-Sicherheit sollte dabei getestet werden. Gibt es Schwachstellen, gibt es Grund für Nachbesserungen, wann greifen Cybersicherheit und Datenschutz? Daher ist es sinnvoll, regelmäßig interne Datensicherheitsüberprüfungen durchzuführen und Mitarbeiter in Datenschutzfragen zu schulen.

Die Notwendigkeit eines präventiven Ansatzes im Datenschutz – Risiken erkennen und Chancen nutzen

Hackerangriffe stellen eine erhebliche Gefahr für Unternehmen dar, da sie nicht nur den Verlust sensibler Daten zur Folge haben, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) können empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes bedeuten, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Zudem haben Betroffene unter Umständen das Recht, Schadensersatz zu fordern. Die Risiken durch Datenschutzverletzungen sind daher nicht nur theoretischer Natur. Eine proaktive Risikominimierung ist unerlässlich, um Sanktionen und finanzielle Schäden zu vermeiden.

Das bedeutet auch, dass ein Fachmann eine gute Hilfe bei Beurteilung von Datenschutz und Cybersicherheit ist. Dieser kann von außen eine Beurteilung der Situation durchführen und Schwachstellen erkennen.

Das Team von Datenschutzberater.NRW bietet Organisationen unterschiedlicher Art Beratung im Datenschutz an. Mit unseren Fachleuten aus dem Bereich Datenschutz, IT und Steuerrecht erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot für eine Datenschutz-Erstberatung, die Betreuung durch einen externen Datenschutzbeauftragten und entwickeln ein für Sie passendes Konzept. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Erstinformation, ersetzt keine fachliche und individuelle Beratung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie den Datenschutz ausreichend umsetzen, dann lassen Sie sich von uns professionell beraten.
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